WORKSECTION

Partnerschaftsvereinbarung

PART­NER­SCHAFTSVER­TRAG
7. Juni 2023 

Dieser Part­ner­schaftsver­trag wird zwis­chen der LLC WORK­SEC­TION” (43951196) (im Fol­gen­den als die Gesellschaft” beze­ich­net) und dem Nutzer (natür­liche oder juris­tis­che Per­son oder Einzelun­ternehmer oder selb­st­ständig tätige Per­son (außer staaten­losen Per­so­n­en und Per­so­n­en unter 18 Jahren)) (im Fol­gen­den als der Part­ner” beze­ich­net) geschlossen, gemein­sam als die Parteien” und einzeln als eine Partei” beze­ich­net, zu folgendem: 

Ab dem Zeit­punkt der Ein­re­ichung eines Antrags zur Teil­nahme am Part­ner­pro­gramm und dem Ankreuzen der Box: Sie bestäti­gen Ihre Zus­tim­mung zu den Bedin­gun­gen des Part­ner­pro­gramms” und dem Drück­en des Teilnehmen”-Buttons gilt es als angenom­men, dass der Part­ner alle Bedin­gun­gen des Part­ner­schaftsver­trags gele­sen hat und damit ein­ver­standen ist. 

Der Teil­nehmer erken­nt an, dass seine Teil­nahme am Part­ner­pro­gramm der Gesellschaft nur möglich ist, wenn die nach­fol­gend fest­gelegten Bedin­gun­gen und Kon­di­tio­nen erfüllt sind, und erken­nt das Recht der Gesellschaft an, seinen Antrag auf Teil­nahme am Part­ner­pro­gramm nach eigen­em Ermessen abzulehnen oder anzunehmen. 

Durch die Reg­istrierung für das Part­ner­pro­gramm bestäti­gen Sie, dass Sie diesen Ver­trag ver­standen und gele­sen haben und damit ein­ver­standen sind, diesen einzuhal­ten. Um mit der Reg­istrierung für das Part­ner­pro­gramm zu begin­nen, müssen Sie einen Antrag auf Teil­nahme ein­re­ichen, indem Sie das Reg­istrierungs­for­mu­lar über die Web­site der Gesellschaft ausfüllen. 

Die Gesellschaft wird Ihren Antrag prüfen und Sie über die Annahme oder Ablehnung informieren. Wir behal­ten uns das Recht vor, Ihren Antrag allein nach unserem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen. 

Je nach dem Ergeb­nis Ihres Antrags tritt der tat­säch­liche Ver­trag zwis­chen Ihnen und der Gesellschaft in Kraft. Wenn wir Ihren Antrag ablehnen, sind Sie nicht berechtigt, am Part­ner­pro­gramm der Gesellschaft teilzunehmen. 

1. BEDIN­GUN­GEN UND DEFINITIONEN
Um Inkon­sis­ten­zen zu ver­mei­den und eine ein­heitliche Ausle­gung sicherzustellen, haben die Parteien die fol­gen­den Def­i­n­i­tio­nen vereinbart: 

Soft­ware Work­sec­tion” oder Soft­ware - ein Online-Dienst, der auf dem Serv­er der Gesellschaft instal­liert und betrieb­s­bere­it ist, der sich auf der Web­site https://worksection.com/ befind­et und ein Sys­tem zur Ver­wal­tung von Auf­gaben und Pro­jek­ten darstellt, das die Pla­nung und Abrech­nung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Organ­i­sa­tion und deren Opti­mierung ermöglicht. Die Eigen­tum­srechte an der Soft­ware, ein­schließlich als Objekt des geisti­gen Eigen­tums, gehören der Gesellschaft. Die funk­tionalen Möglichkeit­en und Anleitun­gen zur Nutzung der Soft­ware Work­sec­tion” sind auf der Web­site veröffentlicht. 

Web­site oder Web­seite — eine Samm­lung von Dat­en, elek­tro­n­is­chen (dig­i­tal­en) Infor­ma­tio­nen, anderen Objek­ten des Urhe­ber­rechts und (oder) ver­wandten Recht­en usw., die miteinan­der ver­bun­den und inner­halb der Adresse der Web­site https://worksection.com/ (.org, .net, .eu, .ua, .ru) und (oder) dem Account des Eigen­tümers dieser Web­seite struk­turi­ert sind, dessen Zugang über die Inter­ne­tadresse erfol­gt und aus einem Domain­na­men, Verze­ich­nisaufze­ich­nun­gen und (oder) ein­er numerischen Adresse unter dem Inter­net­pro­tokoll besteht. 

Part­ner — eine juris­tis­che Per­son, Unternehmer oder Einzelper­son, die dem Pro­gramm als Part­ner beige­treten ist.

Part­ner­pro­gramm — eine Form der Geschäft­szusam­me­nar­beit zwis­chen der Gesellschaft und dem Partner. 

Antrag — ein Antrag auf Beitritt zum Part­nerver­trag, der vom Part­ner in elek­tro­n­is­ch­er Form auf der Work­sec­tion-Web­site erstellt wird und die Zus­tim­mung des Part­ners zum Gesamtver­trag bestätigt. Part­ner — eine Per­son, die einen Ver­trag mit der Gesellschaft abgeschlossen hat, den Sta­tus eines Part­ners hat und die Bedin­gun­gen des Part­nerver­trags der Gesellschaft voll­ständig akzep­tiert hat (im Fol­gen­den — der Vertrag). 

Nutzungsvere­in­barung — eine Vere­in­barung, die zwis­chen der Gesellschaft und dem Part­ner geschlossen wurde, die die Rechte, Befug­nisse und Ein­schränkun­gen der End­nutzer­nutzung der Soft­ware regelt, deren Bedin­gun­gen vom Nutzer während der Instal­la­tion der Soft­ware bedin­gungs­los akzep­tiert wer­den (Artikel 634 des Bürg­er­lichen Geset­zbuchs der Ukraine (im Fol­gen­den — CCU)). 

End­nutzer — eine juris­tis­che Per­son, Unternehmer oder Einzelper­son, die vom Part­ner zum Zwecke der Nutzung der Soft­ware engagiert wird. 

Ter­ri­to­ri­um — das Gebi­et, in dem der Part­ner das Recht hat, die Soft­ware an End­nutzer zu vertreiben.
Part­ner­bere­ich — eine sep­a­rate Web­seite, auf der der Part­ner die Beloh­nungsakku­mu­la­tio­nen für die gewonnenen End­nutzer ver­fol­gen kann. 

2. GEGEN­STAND DES VERTRAGES
2.1. Der Ver­trag regelt die rechtlichen Beziehun­gen, die zwis­chen der Gesellschaft und dem Part­ner im Zusam­men­hang mit der Liefer­ung von Soft­ware an den End­nutzer entste­hen, indem ihnen Zugang zu dem Online­di­enst unter den Bedin­gun­gen ein­er nicht-exk­lu­siv­en Lizenz zur Nutzung der Soft­ware Work­sec­tion” mit Unter­stützung des Part­ners gewährt wird. Die nicht-exk­lu­sive Lizenz schließt nicht die Möglichkeit aus, dass die Gesellschaft das Objekt der Rechte am geisti­gen Eigen­tum im Rah­men dieses Ver­trages nutzt und Lizen­zen an andere Per­so­n­en zur Nutzung dieses Objek­ts im angegebe­nen Bere­ich erteilt; 

2.2. Der Part­ner verpflichtet sich, der Gesellschaft Dien­stleis­tun­gen zur Suche, Gewin­nung und Beratung neuer Kun­den für die Nutzung der Soft­ware zu erbrin­gen, und die Gesellschaft verpflichtet sich, die bere­it­gestell­ten Dien­stleis­tun­gen gemäß den in Anlage Nr. 1 dieses Ver­trages fest­gelegten Bedin­gun­gen zu akzep­tieren und zu bezahlen; 

2.3. Das vom Part­ner abgedeck­te Gebi­et ist im Antrag auf Beitritt zum Part­ner­schaftsver­trag angegeben. 

3. VER­FAHREN ZUM ABSCHLUSS DES VERTRAGES
3.1. Der Part­ner sendet einen Antrag (füllt ein For­mu­lar auf der Web­site der Gesellschaft aus) in elek­tro­n­is­ch­er Form, und nach deren Genehmi­gung durch die Gesellschaft tritt dieser Ver­trag in Kraft. 

3.2. Der Ver­trag wird in Form des Beitritts des Part­ners zum Ver­trag als Ganzes gemäß dem CCU abgeschlossen. 

3.3. Die Gesellschaft hat das Recht, nach eigen­em Ermessen die Bestä­ti­gung und den Abschluss des Ver­trages ohne Angabe von Grün­den abzulehnen. Wenn die Gesellschaft den Antrag des Part­ners inner­halb des angegebe­nen Zeitraums nicht genehmigt, gilt dies als Ablehnung des Vertragsabschlusses. 

3.4. Die Parteien haben sich darauf geeinigt, den Ver­trag unter Ver­wen­dung von Infor­ma­tions- und Telekom­mu­nika­tion­ssys­te­men abzuschließen. Der Ver­trag gilt als abgeschlossen und für die Parteien verbindlich ab dem Datum der Genehmi­gung des entsprechen­den Antrags des Partners. 

3.5. Eine natür­liche oder juris­tis­che Per­son oder ein Einzelun­ternehmer oder eine selb­st­ständig tätige Per­son, die sich im Sys­tem über den Empfehlungslink des Part­ners reg­istri­ert hat oder die ID des Part­ners angegeben hat, gilt als ein vom Part­ner gewonnen­er Endnutzer. 

4. ARTEN DES PART­NER­STA­TUS IM PARTNERPROGRAMM
4.1. Die Liste der Part­ner­stufen, Zahlun­gen dafür und die Bedin­gun­gen für deren Erlan­gung sind in Anlage Nr. 1 beschrieben. 

5. VERGÜ­TUNG UND ZAHLUNGSVERFAHREN
5.1. Für die Erbringung von Dien­stleis­tun­gen durch den Part­ner, vor­be­haltlich der Ein­hal­tung der Bes­tim­mungen dieses Ver­trages, zahlt die Gesellschaft dem Part­ner eine Vergü­tung. Das Ver­fahren und die Höhe der Vergü­tung sind in Anlage Nr. 1 spezifiziert; 

5.2. Die Vergü­tung des Part­ners wird abhängig vom Vol­u­men der von den End­nutzern eingezahlten Gelder berech­net und in dem per­sön­lichen Kon­to des Part­ners angezeigt; 

5.3. Die Vergü­tung des Part­ners wird 31 Tage nach Zahlung durch den End­nutzer, der durch den Part­ner zur Nutzung der Soft­ware gewon­nen wurde, gezahlt; 

5.4. Sofern nicht anders vorge­se­hen, trägt jede Partei unab­hängig alle Aus­gaben und Kosten, die im Zusam­men­hang mit der Erfül­lung ihrer Verpflich­tun­gen entstehen; 

5.5. Eine Vergü­tung wird nicht für Kun­den gezahlt, die sich nach dem Datum der Beendi­gung des Ver­trages reg­istri­eren. Wir behal­ten uns das Recht vor, Ihre endgültige Zahlung um bis zu 60 Tage zu verzögern, um eine genaue Berech­nung der Pro­vi­sio­nen vorzunehmen; 

5.6. Der Min­dest­be­trag an Mit­teln, die ein Part­ner zur Zahlung abheben kann, entspricht 50 US-Dollar; 

5.7. Der Part­ner akzep­tiert und erk­lärt sich damit ein­ver­standen, dass für die Zwecke des Ver­trages, ins­beson­dere zur Bes­tim­mung der Liste der durch den Part­ner gewonnenen Kun­den sowie zur Bes­tim­mung der Höhe der Vergü­tung des Part­ners, nur die von der Gesellschaft in dem per­sön­lichen Kon­to des Part­ners präsen­tierten Sta­tis­tiken ver­wen­det werden. 

5.8. Zahlun­gen an Part­ner erfol­gen auss­chließlich über das Zahlungssys­tem Pay­pal, sofern nicht sep­a­rat andere Optio­nen vere­in­bart wur­den. Die Kom­mu­nika­tion erfol­gt über die Kon­tak­t­dat­en, die der Empfehlungs-Part­ner in seinem Pro­fil im Part­ner­bere­ich angegeben hat. Der Part­ner ist allein ver­ant­wortlich für die Deck­ung der Pro­vi­sion des Zahlungssys­tems, sofern zutreffend. 

5.9. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Höhe Ihrer Pro­vi­sion­szahlun­gen im Falle von Betrugsent­deck­un­gen, Zahlungsrück­gaben, automa­tis­chen Klicks oder automa­tis­chen Reg­istrierun­gen während der Reg­istrierung oder Zahlung zu ändern. 

5.10. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Höhe von Pro­vi­sion­szahlun­gen durch Änderung des Part­nerver­trags zu ändern und die Part­ner per E‑Mail zu benachrichti­gen. Jegliche Änderun­gen an den Zahlun­gen treten sofort mit Bekan­nt­gabe auf der Web­site der Gesellschaft in Kraft. 

6. RECHTE UND VERPFLICH­TUN­GEN DER PARTEIEN
Der Part­ner hat das Recht auf:
6.1. Die Suche und Beratung poten­zieller End­nutzer im definierten Gebi­et zu organ­isieren. Werbe­maß­nah­men zur Gewin­nung von End­kun­den dür­fen nach Absprache mit der Gesellschaft durchge­führt werden; 

6.2. Die Han­del­sna­men und Marken der Gesellschaft auss­chließlich zum Zweck der Gewin­nung poten­zieller Kun­den für die Aktiv­itäten des Part­ners und der Gesellschaft zu nutzen; 

6.3. Eine Beloh­nung gemäß den Bes­tim­mungen des Ver­trages zu erhalten; 

6.4. Die Parteien verpflicht­en sich, die Ver­traulichkeit von Infor­ma­tio­nen und allen Infor­ma­tio­nen, die im Zusam­men­hang mit dem Ver­trag erhal­ten wer­den, während der Laufzeit des Ver­trages und für 3 (drei) Jahre nach dessen Beendi­gung zu gewährleisten; 

6.5. Den Ver­trag zu been­den und die Beziehun­gen zur Gesellschaft gemäß den Bes­tim­mungen des Ver­trages zu been­den. Die Gesellschaft kann den Part­nerver­trag ein­seit­ig wider­rufen, ohne im Voraus mit dem Part­ner zu vere­in­baren. In diesem Fall benachrichtigt die Gesellschaft den Part­ner per E‑Mail über die Beendi­gung des Ver­trages und der Gesamtzusam­me­nar­beit und zahlt dem Part­ner die verbleibende unbezahlte Beloh­nung, falls vorhan­den und in dem Kon­to des jew­eili­gen Part­ners im Part­nerkon­to widerspiegelt. 

Der Part­ner ist verpflichtet:
6.6. Die Dien­stleis­tun­gen zur Suche, Gewin­nung und Bindung von Kun­den für die Gesellschaft ord­nungs­gemäß zu erbrin­gen.
6.7. Alle Infor­ma­tio­nen, die über das Soft­ware­pro­dukt und die Gesellschaft veröf­fentlicht wer­den, mit der Gesellschaft abzustimmen. 

6.8. Das geistige Eigen­tum der Gesellschaft nicht ohne entsprechende Genehmi­gung zu nutzen und keine Bedin­gun­gen zu schaf­fen oder die Ver­let­zung ihrer Rechte am geisti­gen Eigen­tum zu erleichtern. 

6.9. Der Gesellschaft aktuelle und ord­nungs­gemäß beglaubigte Kopi­en von Doku­menten zur Ver­fü­gung zu stellen, die den Sta­tus des Geschäft­sub­jek­ts bestäti­gen und den Steuer­sta­tus bes­tim­men, wie erforderlich. 

6.10. Wer­bun­gen nicht ohne die Zus­tim­mung der Gesellschaft an Dritte, Sub­un­ternehmer oder Agen­ten weit­erzugeben. Um eine Genehmi­gung zu erhal­ten, muss die Gesellschaft die dritte Partei klar iden­ti­fizieren (ein­schließlich des Namens der Gesellschaft, der physischen 

Adresse und Web­site-Adresse). Eine solche Genehmi­gung liegt im alleini­gen Ermessen der Gesellschaft, und die Genehmi­gung kann dem Part­ner jed­erzeit aus beliebigem Grund oder ohne Grund ver­weigert werden. 

Die Gesellschaft hat das Recht zu:
6.11. Die vom Part­ner durchge­führten Maß­nah­men zur Suche und Gewin­nung von End­kun­den zu kon­trol­lieren; 6.12. Die Genauigkeit der Infor­ma­tio­nen über die durch den Part­ner gewonnenen Kun­den zu überprüfen; 

6.13. Von dem Part­ner Infor­ma­tio­nen und Doku­mente anzu­fordern, die seinen Sta­tus als Geschäft­sein­heit und seinen Steuer­sta­tus bestätigen; 

6.14. Den Ver­trag mit dem Part­ner im Falle eines Ver­stoßes gegen die Bedin­gun­gen des Ver­trages bis zur Behe­bung auszusetzen; 

6.15. Den Ver­trag ein­seit­ig gemäß den Bedin­gun­gen dieses Ver­trages zu kündigen. 

6.16. Änderun­gen am Ver­trag und seinen Anhän­gen vorzunehmen, indem der Part­ner 14 (vierzehn) Tage im Voraus per E‑Mail an die in Anlage Nr. 1 zu diesem Ver­trag angegebene E‑Mail-Adresse benachrichtigt wird. Wenn der Part­ner inner­halb dieses Zeitraums keine Kom­mentare abgibt, gilt dies als Zus­tim­mung des Part­ners zu allen genan­nten Änderungen. 

Die Gesellschaft ist verpflichtet:
6.17. Aufze­ich­nun­gen über Infor­ma­tio­nen zu führen, die erforder­lich sind, um die Liste der durch den Part­ner gewonnenen End­nutzer, die Höhe der dem Part­ner zu zahlen­den Vergü­tung zu bes­tim­men und dem Part­ner über sein Kon­to Zugang zu diesen Infor­ma­tio­nen zu gewähren; 

6.18. Die von dem Part­ner erbracht­en Dien­stleis­tun­gen ord­nungs­gemäß und rechtzeit­ig gemäß den im Abschnitt 6 dieses Ver­trages fest­gelegten Bedin­gun­gen zu bezahlen; 

6.19. Den Part­ner zu benachrichti­gen und dem Part­ner keine Vergü­tung zu zahlen, wenn der Part­ner einen neuen End­nutzer gewin­nt, der bere­its in der Daten­bank der Gesellschaft enthal­ten ist. 

7. VER­TRAULICHKEIT
7.1. Alle Infor­ma­tio­nen, die sich auf diesen Ver­trag beziehen, alle Infor­ma­tio­nen, die von den Parteien einan­der über­mit­telt wer­den, oder Infor­ma­tio­nen, die der Partei auf­grund des Ver­trages zugänglich wer­den, gel­ten als Geschäfts­ge­heimnisse und sind ver­traulich, mit Aus­nahme von Infor­ma­tio­nen, die als nicht ver­traulich angegeben sind. 

7.2. Die Parteien verpflicht­en sich, keine ver­traulichen Infor­ma­tio­nen, die sich auf den Ver­trag beziehen, offenzulegen. 

7.3. Die Parteien verpflicht­en sich, keine Infor­ma­tio­nen, die sie im Rah­men des Ver­trages erhal­ten haben, zu ver­wen­den, um der Gesellschaft Schaden zuzufü­gen und/oder einen Vorteil zu erlangen. 

7.4. Die Parteien haften für Schä­den, die aus der Offen­le­gung von Infor­ma­tio­nen gemäß dem gel­tenden Recht der Ukraine resultieren; 

7.5. Die Parteien verpflicht­en sich, ver­trauliche Infor­ma­tio­nen nicht an Dritte weit­erzugeben, nicht zu veröf­fentlichen oder solche Infor­ma­tio­nen ander­weit­ig ohne die vorherige schriftliche Zus­tim­mung der anderen Partei offen­zule­gen sowie alle möglichen Maß­nah­men zu ergreifen, um die erhal­te­nen Infor­ma­tio­nen vor Offen­le­gung zu schützen. 

8. HAF­TUNGSAUSS­CHLUSS ZUM SCHUTZ PER­SO­N­EN­BE­ZO­GEN­ER DATEN
8.1. In Übere­in­stim­mung mit den Anforderun­gen des Geset­zes der Ukraine Über den Schutz per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en” garantiert jede der Parteien dieses Ver­trages, dass beim Über­tra­gen per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en ihrer Vertreter und/oder Mitar­beit­er, im Fol­gen­den als PD-Sub­jek­te beze­ich­net, an die andere Partei im Rah­men der Zusam­me­nar­beit, die jew­eilige Partei eine ein­deutige und bedin­gungslose Ein­willi­gung zur Ver­ar­beitung und Über­tra­gung der über­mit­tel­ten per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en von den ver­ant­wortlichen PD-Sub­jek­ten für einen unbe­gren­zten Zeitraum erhal­ten hat; 

8.2. Im Falle eines Ver­stoßes gegen die Anforderun­gen des Geset­zes über den Schutz per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en durch eine der Parteien haftet die andere Partei nicht für diesen Ver­stoß. Die schuldige Partei verpflichtet sich, der anderen Partei alle direk­ten Schä­den zu erset­zen, die aus den Hand­lun­gen (oder Unter­las­sun­gen) der schuldigen Partei resul­tieren. Solche Schä­den umfassen Gelder­strafen, finanzielle und son­stige Sank­tio­nen, andere Geld­forderun­gen, die gerecht­fer­tigt sind und gegen die Partei wegen eines Ver­stoßes gegen die Bedin­gun­gen dieses Ver­trages und die Anforderun­gen des gel­tenden Geset­zes der Ukraine erhoben wur­den, die auf­grund der Hand­lun­gen (oder Unter­las­sun­gen) der schuldigen Partei ent­standen sind. 

9. VER­FAHREN FÜR ÄNDERUN­GEN UND BEENDIGUNG
9.1. Der Ver­trag kann auf Ini­tia­tive ein­er Partei durch Zusendung ein­er schriftlichen Mit­teilung an die andere Partei spätestens 31 (ein­und­dreißig) Tage vor dem voraus­sichtlichen Beendi­gungs­da­tum gekündigt werden. 

9.2. Die Gesellschaft hat das Recht, den Ver­trag ein­seit­ig zu kündi­gen, indem sie dem Käufer eine entsprechende schriftliche Mit­teilung mit ein­er Frist von zehn Tagen zusendet und das Datum der Beendi­gung des Ver­trages angibt. 

9.3. Das Ablaufen des Ver­trags und/oder dessen Beendi­gung hat keinen Ein­fluss auf die Beendi­gung von Lizen­zverträ­gen mit den End­nutzern, die während sein­er Laufzeit abgeschlossen wurden. 

9.4. Die Beendi­gung der Laufzeit des Ver­trages aus irgen­deinem Grund ent­bindet die Parteien nicht von der Ver­ant­wor­tung für Ver­stöße gegen die Bedin­gun­gen des Ver­trages, die während sein­er Laufzeit ent­standen sind. 

10. HÖHERE GEWALT
10.1. Im Falle höher­er Gewalt, wie einen Aus­nah­mezu­s­tand, Krieg, Block­ade, Feuer, Über­schwem­mung, Erd­beben, Naturkatas­tro­phen, Geset­ze und andere Ver­wal­tungsak­te der leg­isla­tiv­en und exeku­tiv­en Behör­den, wer­den die Fris­ten für die Erfül­lung von Verpflich­tun­gen entsprechend für den Zeitraum, in dem solche Umstände und/oder deren Fol­gen in Kraft sind, verschoben. 

10.2. Die Partei, für die es unmöglich gewor­den ist, ihre Verpflich­tun­gen zu erfüllen, hat die andere Partei über den Beginn und das Ende der Umstände höher­er Gewalt zu informieren, indem sie ein Zer­ti­fikat der zuständi­gen staatlichen Behörde vorlegt. 

10.3. Wenn die Umstände höher­er Gewalt länger als drei Monate andauern, hat jede Partei das Recht, die weit­ere Erfül­lung ihrer Verpflich­tun­gen, auf die sich die Umstände höher­er Gewalt beziehen, durch einen zusät­zlichen Ver­trag zu diesem Ver­trag oder ein anderes Doku­ment, das in den Gel­tungs­bere­ich des Ver­trages fällt, zu ver­weigern. In diesem Fall hat keine der Parteien das Recht, der anderen Partei für mögliche Schä­den eine Entschädi­gung zu leisten. 

11. ABSCHLUSS­BES­TIM­MUNGEN
11.1. Die Parteien erken­nen an, dass Doku­mente, die in elek­tro­n­is­ch­er Form über­tra­gen wer­den (ein­schließlich per E‑Mail und Inter­net) und die erforder­lichen Angaben enthal­ten, die gle­iche rechtliche Kraft haben (d.h. sind gültig) wie Doku­mente in Papier­form, die von den autorisierten in dem Doku­ment angegebe­nen Per­so­n­en unterze­ich­net wur­den und das Siegel der Partei tra­gen, die die Doku­mente unterze­ich­net hat, es sei denn, dies wider­spricht dem gel­tenden Recht, den Geschäft­sprak­tiken und den Bes­tim­mungen des Vertrags. 

11.2. Alle Meth­o­d­en zur Förderung der Pro­duk­te und Dien­stleis­tun­gen des Unternehmens müssen den all­ge­mein anerkan­nten Nor­men entsprechen und legale Meth­o­d­en zur Durch­führung von Geschäften sein und müssen klar alle geset­zlichen Nor­men des Lan­des, in dem der Part­ner tätig ist, ein­hal­ten. Alle Infor­ma­tio­nen auf der Web­site der Gesellschaft sind Eigen­tum der Gesellschaft, und der Part­ner hat kein Recht, Infor­ma­tio­nen von der Web­site der Gesellschaft auf irgen­deine Weise zu erhal­ten – wed­er durch Soft­waremeth­o­d­en noch tech­nis­che Meth­o­d­en – außer dem, was ihm im Rah­men dieses Ver­trages zugänglich ist. 

11.3. Der Part­ner hat nicht das Recht, sich selb­st im Dienst von Work­sec­tion zu reg­istri­eren und auf diese Weise Geld zu ver­di­enen. Die Gesellschaft ver­wen­det ver­schiedene Meth­o­d­en zur Erken­nung solch­er Verstöße. 

11.4. Dieser Ver­trag kann ein­seit­ig von der Gesellschaft geän­dert wer­den, indem die neue Ver­sion im Inter­net auf der Web­site veröf­fentlicht wird, über die die Gesellschaft eine Nachricht an die E‑Mail-Adresse des Part­ners sendet, die in dem Kon­to des Part­ners angegeben ist. 

11.5. In allen Angele­gen­heit­en, die nicht durch den Ver­trag geregelt sind, unter­liegen die Parteien dem gel­tenden Recht der Ukraine. 

11.6. Falls eine Bes­tim­mung des Ver­trages von einem Gericht oder ein­er anderen zuständi­gen Behörde für ungültig oder nicht durch­set­zbar erk­lärt wird, berührt dies nicht die Gültigkeit des Ver­trages ins­ge­samt oder ander­er Bes­tim­mungen des Vertrages. 

11.7. Die Parteien verpflicht­en sich, alle Anstren­gun­gen zu unternehmen, um Stre­it­igkeit­en und Mei­n­ungsver­schieden­heit­en, die aus oder im Zusam­men­hang mit dem Ver­trag entste­hen kön­nen, durch Ver­hand­lun­gen zu lösen. 

11.8. Alle Mit­teilun­gen gemäß dem Ver­trag kön­nen von ein­er Partei an die andere Partei per E‑Mail an die E‑Mail-Adressen gesendet wer­den, die bei der Antrag­stel­lung zur Teil­nahme am Part­ner­pro­gramm angegeben wurden. 

11.9. Alle Ansprüche, Anfra­gen, Fra­gen und andere Kor­re­spon­denz im Zusam­men­hang mit dem Part­ner­pro­gramm soll­ten per E‑Mail an [email protected] gesendet werden 

Anlage Nr. 1
Stufen des Partnerprogramms
Die Gesellschaft bietet ihren Part­nern ver­schiedene Stufen an, die für Unternehmen jed­er Größe und Geschäftsmod­ell geeignet sind. Wir haben drei Hauptpartnerstufen.

Part­ner­stufe

Inte­gra­tor

(Part­ner­pro­gramm)

Abze­ichen

Sil­ber

Gold

Platin

Anträge

Ja

-

-

Verträge #

-

15 Verträge

35 Verträge

Vergü­tung pro Vertrag 

15% für immer* 

25% für immer* 

35% für immer* 

Demokon­to

Ja**

Ja**

Ja**

Abrech­nung

durch Work­sec­tion

durch Work­sec­tion

durch Work­sec­tion

* — Von jed­er Zahlung, solange der Kunde für die Dien­stleis­tun­gen bezahlt. 

** — Ein Demokon­to (5/5/1GB) wird im ersten Jahr kosten­los zur Ver­fü­gung gestellt. Es gibt keine zeitliche Begren­zung, voraus­ge­set­zt, dass min­destens 5 aktive verknüpfte Kon­ten vorhan­den sind. 

Es gibt drei Stufen des Part­ner­pro­gramms für Integratoren: 

Sil­ber­abze­ichen. Die Start­stufe für Inte­gra­toren. 15% von jed­er Zahlung wer­den gezahlt, solange der ver­wiesene Kunde für die Dien­stleis­tung bezahlt. Keine zusät­zlichen Voraus­set­zun­gen und Pläne. 

Gold­abze­ichen. Die näch­ste Stufe für Inte­gra­toren, der Über­gang erfol­gt automa­tisch nach der Gewin­nung von 15 Kun­den, die für die Dien­stleis­tung bezahlt haben. Die Zahlun­gen aus jed­er neuen Kun­den­zahlung steigen auf 25% ohne zeitliche Begrenzung. 

Platin­abze­ichen. Die höch­ste Stufe für Inte­gra­toren, der Über­gang erfol­gt eben­falls automa­tisch nach der Gewin­nung von 35 Kun­den, die für die Dien­stleis­tung bezahlt haben. Die Affil­i­ate-Zahlun­gen betra­gen 35% von jed­er neuen Kun­den­zahlung ohne zeitliche Begrenzung. 

Die erhöhte Vergü­tung wird ab dem sechzehnten/sechsunddreißigsten ver­wiese­nen Kun­den gezahlt und auf alle nach­fol­gen­den Kun­den angewen­det, die vom Inte­gra­tor gewor­ben wur­den. Die erhöhte Beloh­nung gilt nur für neue Kunden. 

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