Partnerschaftsvereinbarung
PARTNERSCHAFTSVERTRAG
7. Juni 2023
Dieser Partnerschaftsvertrag wird zwischen der LLC “WORKSECTION” (43951196) (im Folgenden als die “Gesellschaft” bezeichnet) und dem Nutzer (natürliche oder juristische Person oder Einzelunternehmer oder selbstständig tätige Person (außer staatenlosen Personen und Personen unter 18 Jahren)) (im Folgenden als der “Partner” bezeichnet) geschlossen, gemeinsam als die “Parteien” und einzeln als eine “Partei” bezeichnet, zu folgendem:
Ab dem Zeitpunkt der Einreichung eines Antrags zur Teilnahme am Partnerprogramm und dem Ankreuzen der Box: “Sie bestätigen Ihre Zustimmung zu den Bedingungen des Partnerprogramms” und dem Drücken des “Teilnehmen”-Buttons gilt es als angenommen, dass der Partner alle Bedingungen des Partnerschaftsvertrags gelesen hat und damit einverstanden ist.
Der Teilnehmer erkennt an, dass seine Teilnahme am Partnerprogramm der Gesellschaft nur möglich ist, wenn die nachfolgend festgelegten Bedingungen und Konditionen erfüllt sind, und erkennt das Recht der Gesellschaft an, seinen Antrag auf Teilnahme am Partnerprogramm nach eigenem Ermessen abzulehnen oder anzunehmen.
Durch die Registrierung für das Partnerprogramm bestätigen Sie, dass Sie diesen Vertrag verstanden und gelesen haben und damit einverstanden sind, diesen einzuhalten. Um mit der Registrierung für das Partnerprogramm zu beginnen, müssen Sie einen Antrag auf Teilnahme einreichen, indem Sie das Registrierungsformular über die Website der Gesellschaft ausfüllen.
Die Gesellschaft wird Ihren Antrag prüfen und Sie über die Annahme oder Ablehnung informieren. Wir behalten uns das Recht vor, Ihren Antrag allein nach unserem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen.
Je nach dem Ergebnis Ihres Antrags tritt der tatsächliche Vertrag zwischen Ihnen und der Gesellschaft in Kraft. Wenn wir Ihren Antrag ablehnen, sind Sie nicht berechtigt, am Partnerprogramm der Gesellschaft teilzunehmen.
1. BEDINGUNGEN UND DEFINITIONEN
Um Inkonsistenzen zu vermeiden und eine einheitliche Auslegung sicherzustellen, haben die Parteien die folgenden Definitionen vereinbart:
Software “Worksection” oder Software - ein Online-Dienst, der auf dem Server der Gesellschaft installiert und betriebsbereit ist, der sich auf der Website https://worksection.com/ befindet und ein System zur Verwaltung von Aufgaben und Projekten darstellt, das die Planung und Abrechnung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Organisation und deren Optimierung ermöglicht. Die Eigentumsrechte an der Software, einschließlich als Objekt des geistigen Eigentums, gehören der Gesellschaft. Die funktionalen Möglichkeiten und Anleitungen zur Nutzung der Software “Worksection” sind auf der Website veröffentlicht.
Website oder Webseite — eine Sammlung von Daten, elektronischen (digitalen) Informationen, anderen Objekten des Urheberrechts und (oder) verwandten Rechten usw., die miteinander verbunden und innerhalb der Adresse der Website https://worksection.com/ (.org, .net, .eu, .ua, .ru) und (oder) dem Account des Eigentümers dieser Webseite strukturiert sind, dessen Zugang über die Internetadresse erfolgt und aus einem Domainnamen, Verzeichnisaufzeichnungen und (oder) einer numerischen Adresse unter dem Internetprotokoll besteht.
Partner — eine juristische Person, Unternehmer oder Einzelperson, die dem Programm als Partner beigetreten ist.
Partnerprogramm — eine Form der Geschäftszusammenarbeit zwischen der Gesellschaft und dem Partner.
Antrag — ein Antrag auf Beitritt zum Partnervertrag, der vom Partner in elektronischer Form auf der Worksection-Website erstellt wird und die Zustimmung des Partners zum Gesamtvertrag bestätigt. Partner — eine Person, die einen Vertrag mit der Gesellschaft abgeschlossen hat, den Status eines Partners hat und die Bedingungen des Partnervertrags der Gesellschaft vollständig akzeptiert hat (im Folgenden — der Vertrag).
Nutzungsvereinbarung — eine Vereinbarung, die zwischen der Gesellschaft und dem Partner geschlossen wurde, die die Rechte, Befugnisse und Einschränkungen der Endnutzernutzung der Software regelt, deren Bedingungen vom Nutzer während der Installation der Software bedingungslos akzeptiert werden (Artikel 634 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Ukraine (im Folgenden — CCU)).
Endnutzer — eine juristische Person, Unternehmer oder Einzelperson, die vom Partner zum Zwecke der Nutzung der Software engagiert wird.
Territorium — das Gebiet, in dem der Partner das Recht hat, die Software an Endnutzer zu vertreiben.
Partnerbereich — eine separate Webseite, auf der der Partner die Belohnungsakkumulationen für die gewonnenen Endnutzer verfolgen kann.
Partnerbereich — eine separate Webseite, auf der der Partner die Belohnungsakkumulationen für die gewonnenen Endnutzer verfolgen kann.
2. GEGENSTAND DES VERTRAGES
2.1. Der Vertrag regelt die rechtlichen Beziehungen, die zwischen der Gesellschaft und dem Partner im Zusammenhang mit der Lieferung von Software an den Endnutzer entstehen, indem ihnen Zugang zu dem Onlinedienst unter den Bedingungen einer nicht-exklusiven Lizenz zur Nutzung der Software “Worksection” mit Unterstützung des Partners gewährt wird. Die nicht-exklusive Lizenz schließt nicht die Möglichkeit aus, dass die Gesellschaft das Objekt der Rechte am geistigen Eigentum im Rahmen dieses Vertrages nutzt und Lizenzen an andere Personen zur Nutzung dieses Objekts im angegebenen Bereich erteilt;
2.2. Der Partner verpflichtet sich, der Gesellschaft Dienstleistungen zur Suche, Gewinnung und Beratung neuer Kunden für die Nutzung der Software zu erbringen, und die Gesellschaft verpflichtet sich, die bereitgestellten Dienstleistungen gemäß den in Anlage Nr. 1 dieses Vertrages festgelegten Bedingungen zu akzeptieren und zu bezahlen;
2.3. Das vom Partner abgedeckte Gebiet ist im Antrag auf Beitritt zum Partnerschaftsvertrag angegeben.
3. VERFAHREN ZUM ABSCHLUSS DES VERTRAGES
3.1. Der Partner sendet einen Antrag (füllt ein Formular auf der Website der Gesellschaft aus) in elektronischer Form, und nach deren Genehmigung durch die Gesellschaft tritt dieser Vertrag in Kraft.
3.2. Der Vertrag wird in Form des Beitritts des Partners zum Vertrag als Ganzes gemäß dem CCU abgeschlossen.
3.3. Die Gesellschaft hat das Recht, nach eigenem Ermessen die Bestätigung und den Abschluss des Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Wenn die Gesellschaft den Antrag des Partners innerhalb des angegebenen Zeitraums nicht genehmigt, gilt dies als Ablehnung des Vertragsabschlusses.
3.4. Die Parteien haben sich darauf geeinigt, den Vertrag unter Verwendung von Informations- und Telekommunikationssystemen abzuschließen. Der Vertrag gilt als abgeschlossen und für die Parteien verbindlich ab dem Datum der Genehmigung des entsprechenden Antrags des Partners.
3.5. Eine natürliche oder juristische Person oder ein Einzelunternehmer oder eine selbstständig tätige Person, die sich im System über den Empfehlungslink des Partners registriert hat oder die ID des Partners angegeben hat, gilt als ein vom Partner gewonnener Endnutzer.
4. ARTEN DES PARTNERSTATUS IM PARTNERPROGRAMM
4.1. Die Liste der Partnerstufen, Zahlungen dafür und die Bedingungen für deren Erlangung sind in Anlage Nr. 1 beschrieben.
5. VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSVERFAHREN
5.1. Für die Erbringung von Dienstleistungen durch den Partner, vorbehaltlich der Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrages, zahlt die Gesellschaft dem Partner eine Vergütung. Das Verfahren und die Höhe der Vergütung sind in Anlage Nr. 1 spezifiziert;
5.2. Die Vergütung des Partners wird abhängig vom Volumen der von den Endnutzern eingezahlten Gelder berechnet und in dem persönlichen Konto des Partners angezeigt;
5.3. Die Vergütung des Partners wird 31 Tage nach Zahlung durch den Endnutzer, der durch den Partner zur Nutzung der Software gewonnen wurde, gezahlt;
5.4. Sofern nicht anders vorgesehen, trägt jede Partei unabhängig alle Ausgaben und Kosten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen entstehen;
5.5. Eine Vergütung wird nicht für Kunden gezahlt, die sich nach dem Datum der Beendigung des Vertrages registrieren. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre endgültige Zahlung um bis zu 60 Tage zu verzögern, um eine genaue Berechnung der Provisionen vorzunehmen;
5.6. Der Mindestbetrag an Mitteln, die ein Partner zur Zahlung abheben kann, entspricht 50 US-Dollar;
5.7. Der Partner akzeptiert und erklärt sich damit einverstanden, dass für die Zwecke des Vertrages, insbesondere zur Bestimmung der Liste der durch den Partner gewonnenen Kunden sowie zur Bestimmung der Höhe der Vergütung des Partners, nur die von der Gesellschaft in dem persönlichen Konto des Partners präsentierten Statistiken verwendet werden.
5.8. Zahlungen an Partner erfolgen ausschließlich über das Zahlungssystem Paypal, sofern nicht separat andere Optionen vereinbart wurden. Die Kommunikation erfolgt über die Kontaktdaten, die der Empfehlungs-Partner in seinem Profil im Partnerbereich angegeben hat. Der Partner ist allein verantwortlich für die Deckung der Provision des Zahlungssystems, sofern zutreffend.
5.9. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Höhe Ihrer Provisionszahlungen im Falle von Betrugsentdeckungen, Zahlungsrückgaben, automatischen Klicks oder automatischen Registrierungen während der Registrierung oder Zahlung zu ändern.
5.10. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Höhe von Provisionszahlungen durch Änderung des Partnervertrags zu ändern und die Partner per E‑Mail zu benachrichtigen. Jegliche Änderungen an den Zahlungen treten sofort mit Bekanntgabe auf der Website der Gesellschaft in Kraft.
6. RECHTE UND VERPFLICHTUNGEN DER PARTEIEN
Der Partner hat das Recht auf:
6.1. Die Suche und Beratung potenzieller Endnutzer im definierten Gebiet zu organisieren. Werbemaßnahmen zur Gewinnung von Endkunden dürfen nach Absprache mit der Gesellschaft durchgeführt werden;
Der Partner hat das Recht auf:
6.1. Die Suche und Beratung potenzieller Endnutzer im definierten Gebiet zu organisieren. Werbemaßnahmen zur Gewinnung von Endkunden dürfen nach Absprache mit der Gesellschaft durchgeführt werden;
6.2. Die Handelsnamen und Marken der Gesellschaft ausschließlich zum Zweck der Gewinnung potenzieller Kunden für die Aktivitäten des Partners und der Gesellschaft zu nutzen;
6.3. Eine Belohnung gemäß den Bestimmungen des Vertrages zu erhalten;
6.4. Die Parteien verpflichten sich, die Vertraulichkeit von Informationen und allen Informationen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten werden, während der Laufzeit des Vertrages und für 3 (drei) Jahre nach dessen Beendigung zu gewährleisten;
6.5. Den Vertrag zu beenden und die Beziehungen zur Gesellschaft gemäß den Bestimmungen des Vertrages zu beenden. Die Gesellschaft kann den Partnervertrag einseitig widerrufen, ohne im Voraus mit dem Partner zu vereinbaren. In diesem Fall benachrichtigt die Gesellschaft den Partner per E‑Mail über die Beendigung des Vertrages und der Gesamtzusammenarbeit und zahlt dem Partner die verbleibende unbezahlte Belohnung, falls vorhanden und in dem Konto des jeweiligen Partners im Partnerkonto widerspiegelt.
Der Partner ist verpflichtet:
6.6. Die Dienstleistungen zur Suche, Gewinnung und Bindung von Kunden für die Gesellschaft ordnungsgemäß zu erbringen.
6.7. Alle Informationen, die über das Softwareprodukt und die Gesellschaft veröffentlicht werden, mit der Gesellschaft abzustimmen.
6.7. Alle Informationen, die über das Softwareprodukt und die Gesellschaft veröffentlicht werden, mit der Gesellschaft abzustimmen.
6.8. Das geistige Eigentum der Gesellschaft nicht ohne entsprechende Genehmigung zu nutzen und keine Bedingungen zu schaffen oder die Verletzung ihrer Rechte am geistigen Eigentum zu erleichtern.
6.9. Der Gesellschaft aktuelle und ordnungsgemäß beglaubigte Kopien von Dokumenten zur Verfügung zu stellen, die den Status des Geschäftsubjekts bestätigen und den Steuerstatus bestimmen, wie erforderlich.
6.10. Werbungen nicht ohne die Zustimmung der Gesellschaft an Dritte, Subunternehmer oder Agenten weiterzugeben. Um eine Genehmigung zu erhalten, muss die Gesellschaft die dritte Partei klar identifizieren (einschließlich des Namens der Gesellschaft, der physischen
Adresse und Website-Adresse). Eine solche Genehmigung liegt im alleinigen Ermessen der Gesellschaft, und die Genehmigung kann dem Partner jederzeit aus beliebigem Grund oder ohne Grund verweigert werden.
Die Gesellschaft hat das Recht zu:
6.11. Die vom Partner durchgeführten Maßnahmen zur Suche und Gewinnung von Endkunden zu kontrollieren; 6.12. Die Genauigkeit der Informationen über die durch den Partner gewonnenen Kunden zu überprüfen;
6.13. Von dem Partner Informationen und Dokumente anzufordern, die seinen Status als Geschäftseinheit und seinen Steuerstatus bestätigen;
6.14. Den Vertrag mit dem Partner im Falle eines Verstoßes gegen die Bedingungen des Vertrages bis zur Behebung auszusetzen;
6.15. Den Vertrag einseitig gemäß den Bedingungen dieses Vertrages zu kündigen.
6.16. Änderungen am Vertrag und seinen Anhängen vorzunehmen, indem der Partner 14 (vierzehn) Tage im Voraus per E‑Mail an die in Anlage Nr. 1 zu diesem Vertrag angegebene E‑Mail-Adresse benachrichtigt wird. Wenn der Partner innerhalb dieses Zeitraums keine Kommentare abgibt, gilt dies als Zustimmung des Partners zu allen genannten Änderungen.
Die Gesellschaft ist verpflichtet:
6.17. Aufzeichnungen über Informationen zu führen, die erforderlich sind, um die Liste der durch den Partner gewonnenen Endnutzer, die Höhe der dem Partner zu zahlenden Vergütung zu bestimmen und dem Partner über sein Konto Zugang zu diesen Informationen zu gewähren;
6.18. Die von dem Partner erbrachten Dienstleistungen ordnungsgemäß und rechtzeitig gemäß den im Abschnitt 6 dieses Vertrages festgelegten Bedingungen zu bezahlen;
6.19. Den Partner zu benachrichtigen und dem Partner keine Vergütung zu zahlen, wenn der Partner einen neuen Endnutzer gewinnt, der bereits in der Datenbank der Gesellschaft enthalten ist.
7. VERTRAULICHKEIT
7.1. Alle Informationen, die sich auf diesen Vertrag beziehen, alle Informationen, die von den Parteien einander übermittelt werden, oder Informationen, die der Partei aufgrund des Vertrages zugänglich werden, gelten als Geschäftsgeheimnisse und sind vertraulich, mit Ausnahme von Informationen, die als nicht vertraulich angegeben sind.
7.2. Die Parteien verpflichten sich, keine vertraulichen Informationen, die sich auf den Vertrag beziehen, offenzulegen.
7.3. Die Parteien verpflichten sich, keine Informationen, die sie im Rahmen des Vertrages erhalten haben, zu verwenden, um der Gesellschaft Schaden zuzufügen und/oder einen Vorteil zu erlangen.
7.4. Die Parteien haften für Schäden, die aus der Offenlegung von Informationen gemäß dem geltenden Recht der Ukraine resultieren;
7.5. Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, nicht zu veröffentlichen oder solche Informationen anderweitig ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei offenzulegen sowie alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die erhaltenen Informationen vor Offenlegung zu schützen.
8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS ZUM SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
8.1. In Übereinstimmung mit den Anforderungen des Gesetzes der Ukraine “Über den Schutz personenbezogener Daten” garantiert jede der Parteien dieses Vertrages, dass beim Übertragen personenbezogener Daten ihrer Vertreter und/oder Mitarbeiter, im Folgenden als PD-Subjekte bezeichnet, an die andere Partei im Rahmen der Zusammenarbeit, die jeweilige Partei eine eindeutige und bedingungslose Einwilligung zur Verarbeitung und Übertragung der übermittelten personenbezogenen Daten von den verantwortlichen PD-Subjekten für einen unbegrenzten Zeitraum erhalten hat;
8.2. Im Falle eines Verstoßes gegen die Anforderungen des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten durch eine der Parteien haftet die andere Partei nicht für diesen Verstoß. Die schuldige Partei verpflichtet sich, der anderen Partei alle direkten Schäden zu ersetzen, die aus den Handlungen (oder Unterlassungen) der schuldigen Partei resultieren. Solche Schäden umfassen Gelderstrafen, finanzielle und sonstige Sanktionen, andere Geldforderungen, die gerechtfertigt sind und gegen die Partei wegen eines Verstoßes gegen die Bedingungen dieses Vertrages und die Anforderungen des geltenden Gesetzes der Ukraine erhoben wurden, die aufgrund der Handlungen (oder Unterlassungen) der schuldigen Partei entstanden sind.
9. VERFAHREN FÜR ÄNDERUNGEN UND BEENDIGUNG
9.1. Der Vertrag kann auf Initiative einer Partei durch Zusendung einer schriftlichen Mitteilung an die andere Partei spätestens 31 (einunddreißig) Tage vor dem voraussichtlichen Beendigungsdatum gekündigt werden.
9.2. Die Gesellschaft hat das Recht, den Vertrag einseitig zu kündigen, indem sie dem Käufer eine entsprechende schriftliche Mitteilung mit einer Frist von zehn Tagen zusendet und das Datum der Beendigung des Vertrages angibt.
9.3. Das Ablaufen des Vertrags und/oder dessen Beendigung hat keinen Einfluss auf die Beendigung von Lizenzverträgen mit den Endnutzern, die während seiner Laufzeit abgeschlossen wurden.
9.4. Die Beendigung der Laufzeit des Vertrages aus irgendeinem Grund entbindet die Parteien nicht von der Verantwortung für Verstöße gegen die Bedingungen des Vertrages, die während seiner Laufzeit entstanden sind.
10. HÖHERE GEWALT
10.1. Im Falle höherer Gewalt, wie einen Ausnahmezustand, Krieg, Blockade, Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Naturkatastrophen, Gesetze und andere Verwaltungsakte der legislativen und exekutiven Behörden, werden die Fristen für die Erfüllung von Verpflichtungen entsprechend für den Zeitraum, in dem solche Umstände und/oder deren Folgen in Kraft sind, verschoben.
10.2. Die Partei, für die es unmöglich geworden ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, hat die andere Partei über den Beginn und das Ende der Umstände höherer Gewalt zu informieren, indem sie ein Zertifikat der zuständigen staatlichen Behörde vorlegt.
10.3. Wenn die Umstände höherer Gewalt länger als drei Monate andauern, hat jede Partei das Recht, die weitere Erfüllung ihrer Verpflichtungen, auf die sich die Umstände höherer Gewalt beziehen, durch einen zusätzlichen Vertrag zu diesem Vertrag oder ein anderes Dokument, das in den Geltungsbereich des Vertrages fällt, zu verweigern. In diesem Fall hat keine der Parteien das Recht, der anderen Partei für mögliche Schäden eine Entschädigung zu leisten.
11. ABSCHLUSSBESTIMMUNGEN
11.1. Die Parteien erkennen an, dass Dokumente, die in elektronischer Form übertragen werden (einschließlich per E‑Mail und Internet) und die erforderlichen Angaben enthalten, die gleiche rechtliche Kraft haben (d.h. sind gültig) wie Dokumente in Papierform, die von den autorisierten in dem Dokument angegebenen Personen unterzeichnet wurden und das Siegel der Partei tragen, die die Dokumente unterzeichnet hat, es sei denn, dies widerspricht dem geltenden Recht, den Geschäftspraktiken und den Bestimmungen des Vertrags.
11.2. Alle Methoden zur Förderung der Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens müssen den allgemein anerkannten Normen entsprechen und legale Methoden zur Durchführung von Geschäften sein und müssen klar alle gesetzlichen Normen des Landes, in dem der Partner tätig ist, einhalten. Alle Informationen auf der Website der Gesellschaft sind Eigentum der Gesellschaft, und der Partner hat kein Recht, Informationen von der Website der Gesellschaft auf irgendeine Weise zu erhalten – weder durch Softwaremethoden noch technische Methoden – außer dem, was ihm im Rahmen dieses Vertrages zugänglich ist.
11.3. Der Partner hat nicht das Recht, sich selbst im Dienst von Worksection zu registrieren und auf diese Weise Geld zu verdienen. Die Gesellschaft verwendet verschiedene Methoden zur Erkennung solcher Verstöße.
11.4. Dieser Vertrag kann einseitig von der Gesellschaft geändert werden, indem die neue Version im Internet auf der Website veröffentlicht wird, über die die Gesellschaft eine Nachricht an die E‑Mail-Adresse des Partners sendet, die in dem Konto des Partners angegeben ist.
11.5. In allen Angelegenheiten, die nicht durch den Vertrag geregelt sind, unterliegen die Parteien dem geltenden Recht der Ukraine.
11.6. Falls eine Bestimmung des Vertrages von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages insgesamt oder anderer Bestimmungen des Vertrages.
11.7. Die Parteien verpflichten sich, alle Anstrengungen zu unternehmen, um Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen können, durch Verhandlungen zu lösen.
11.8. Alle Mitteilungen gemäß dem Vertrag können von einer Partei an die andere Partei per E‑Mail an die E‑Mail-Adressen gesendet werden, die bei der Antragstellung zur Teilnahme am Partnerprogramm angegeben wurden.
11.9. Alle Ansprüche, Anfragen, Fragen und andere Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm sollten per E‑Mail an [email protected] gesendet werden
Anlage Nr. 1
Stufen des Partnerprogramms
Die Gesellschaft bietet ihren Partnern verschiedene Stufen an, die für Unternehmen jeder Größe und Geschäftsmodell geeignet sind. Wir haben drei Hauptpartnerstufen.
Partnerstufe | Integrator (Partnerprogramm) | ||
Abzeichen | Silber | Gold | Platin |
Anträge | Ja | - | - |
Verträge # | - | 15 Verträge | 35 Verträge |
Vergütung pro Vertrag | 15% für immer* | 25% für immer* | 35% für immer* |
Demokonto | Ja** | Ja** | Ja** |
Abrechnung | durch Worksection | durch Worksection | durch Worksection |
* — Von jeder Zahlung, solange der Kunde für die Dienstleistungen bezahlt.
** — Ein Demokonto (5/5/1GB) wird im ersten Jahr kostenlos zur Verfügung gestellt. Es gibt keine zeitliche Begrenzung, vorausgesetzt, dass mindestens 5 aktive verknüpfte Konten vorhanden sind.
Es gibt drei Stufen des Partnerprogramms für Integratoren:
Silberabzeichen. Die Startstufe für Integratoren. 15% von jeder Zahlung werden gezahlt, solange der verwiesene Kunde für die Dienstleistung bezahlt. Keine zusätzlichen Voraussetzungen und Pläne.
Goldabzeichen. Die nächste Stufe für Integratoren, der Übergang erfolgt automatisch nach der Gewinnung von 15 Kunden, die für die Dienstleistung bezahlt haben. Die Zahlungen aus jeder neuen Kundenzahlung steigen auf 25% ohne zeitliche Begrenzung.
Platinabzeichen. Die höchste Stufe für Integratoren, der Übergang erfolgt ebenfalls automatisch nach der Gewinnung von 35 Kunden, die für die Dienstleistung bezahlt haben. Die Affiliate-Zahlungen betragen 35% von jeder neuen Kundenzahlung ohne zeitliche Begrenzung.
Die erhöhte Vergütung wird ab dem sechzehnten/sechsunddreißigsten verwiesenen Kunden gezahlt und auf alle nachfolgenden Kunden angewendet, die vom Integrator geworben wurden. Die erhöhte Belohnung gilt nur für neue Kunden.