WORKSECTION

Überweisungsvereinbarung

VER­WEISVERE­IN­BARUNG
7. Juni 2023 

Diese Ver­weisvere­in­barung wird zwis­chen der LLC WORK­SEC­TION” (43951196) (im Fol­gen­den als Unternehmen” beze­ich­net) und einem Benutzer (ein­er natür­lichen oder juris­tis­chen Per­son oder einem Einzelun­ternehmer oder selb­ständi­gen Per­son (außer staaten­losen Per­so­n­en und Per­so­n­en unter 18 Jahren)) (im Fol­gen­den als Ver­weisungspart­ner” beze­ich­net), gemein­sam als Parteien” und einzeln als Partei” beze­ich­net, getrof­fen, die diese Vere­in­barung für Fol­gen­des einge­gan­gen sind: 

Die Ver­weisvere­in­barung gilt als abgeschlossen, sobald ein Häkchen (“Tick”) im Feld (Check­box): Sie bestäti­gen Ihre Zus­tim­mung zu den Bedin­gun­gen des Work­sec­tion-Ver­weis­pro­gramms” geset­zt wurde und die Schalt­fläche Beitreten” angek­lickt wurde und ist gültig, bis die Parteien ihre Verpflich­tun­gen voll­ständig erfüllt haben. 

1. Ter­mi­nolo­gie
1.1. Ver­weisungspart­ner” — ein Benutzer, der sich auf der Web­site https://worksection.com reg­istri­ert hat (im Fol­gen­den als Web­site des Unternehmens” beze­ich­net), Zugang zum Part­ner­bere­ich erhal­ten hat, die Absicht geäußert hat, Teil­nehmer am Ver­weis­pro­gramm zu wer­den, die Vere­in­barung abgeschlossen hat und einen per­sön­lichen Ver­weis­link erhal­ten hat. 

Ein Benutzer, der einen anderen Typ von Part­ner­schaftsvere­in­barung mit dem Unternehmen abgeschlossen hat, hat den Sta­tus eines Inte­gra­tors oder Wiederverkäufers erlangt, kann nicht Ver­weisungspart­ner werden. 

1.2. Ver­weisung” — ist eine juris­tis­che Per­son oder eine natür­liche Per­son, die durch das Fol­gen des Ver­weis­links des Ver­weisungspart­ners, ein Kunde des Unternehmens wird und, basierend auf sep­a­rat­en Vere­in­barun­gen mit dem Unternehmen, die Dien­stleis­tung kauft. 

1.3. Ver­weis­pro­gramm” — ist eine Samm­lung von Soft­ware- und Mar­ket­ingkom­po­nen­ten, mit deren Hil­fe die Erfül­lung der Verpflich­tun­gen des Ver­weisungspart­ners im Rah­men der Vere­in­barung aufgeze­ich­net wird und die weit­ere Zahlung von Entschädi­gun­gen an den Ver­weisungspart­ner erfolgt. 

1.4. Ver­weis­link” — ist ein Link mit ein­er einzi­gar­ti­gen Ken­nung, der dem Ver­weisungspart­ner zugewiesen wird, zur Web­site des Unternehmens führt und durch den die Zuge­hörigkeit des Ver­weisungspart­ners zum Ver­weisungspart­ner ver­fol­gt wird. 

1.5. Part­ner­bere­ich des Ver­weisungspart­ners” — eine sep­a­rate Seite auf der Web­site des Unternehmens, über deren inter­ak­tive Schnittstelle der Ver­weisungspart­ner Infor­ma­tio­nen und Sta­tis­tiken über die Gutschrift und Zahlung von Beloh­nun­gen sowie aktuelle Dat­en zu den Pro­jek­ten von Ver­weisun­gen erhält, die über ihren Ver­weis­link ver­bun­den sind. 

1.6. Dien­stleis­tung” ist ein Soft­ware­pro­dukt namens Work­sec­tion, das als Dienst über das Inter­net ver­füg­bar ist. 

1.7. Zahlung für die Dien­stleis­tung” bezieht sich auf den Abzug eines bes­timmten Betrags vom Kon­to des Ver­weis­es für die Nutzung der funk­tionalen Möglichkeit­en der Dien­stleis­tung. Dien­stleis­tun­gen, die mit der tech­nis­chen Unter­stützung der Dien­stleis­tung ver­bun­den sind, sind nicht von solchen Zahlun­gen betrof­fen und führen nicht zur Gutschrift ein­er Beloh­nung an den Verweisungspartner. 

1.8. Elek­tro­n­is­che Kor­re­spon­denz zwis­chen den Parteien” bezieht sich auf das Versenden von elek­tro­n­is­chen Nachricht­en und/oder Doku­menten (Dateien) in elek­tro­n­is­ch­er Form von ein­er Partei zur anderen Partei in den im Ver­trag vorge­se­henen Fällen, das erfol­gt durch die angegebe­nen E‑Mail-Adressen (E‑Mail) der Parteien und/oder durch die Schnittstelle und funk­tionalen Möglichkeit­en des per­sön­lichen Kon­tos des Verweisungspartners. 

2. Bedin­gun­gen und Konditionen
2.1. Im Rah­men dieses Ver­trags übern­immt der Ver­weisungspart­ner in eigen­em Namen und auf eigene Kosten, jedoch im Inter­esse des Unternehmens, Maß­nah­men zur Auffind­ung und Anwer­bung von Ver­weisen für die weit­ere Zusam­me­nar­beit der Ver­weise mit dem Unternehmen, und das Unternehmen verpflichtet sich, dem Ver­weisungspart­ner eine Beloh­nung in der Höhe und Weise zu zahlen, die in diesem Ver­trag vorge­se­hen ist. 

2.2. Der Ver­weisungspart­ner ist nicht der Eigen­tümer der Dien­stleis­tung, son­dern erfüllt nur eine Ver­mit­tlungs­funk­tion als Agent zwis­chen dem Unternehmen und den Verweisen. 

2.3. Der Ver­weisungspart­ner darf Aktiv­itäten durch­führen und sich in den Beziehun­gen zu Drit­ten nur als Ver­weisungspart­ner des Unternehmens darstellen. 

3. Rechte und Pflicht­en der Parteien
3.1. Pflicht­en des Verweisungspartners:
3.1.1. Der Ver­weisungspart­ner verpflichtet sich, die Geset­ze des Lan­des seines Wohn­sitzes und/oder sein­er Reg­istrierung in seinen Geschäft­sak­tiv­itäten zu beachten. 

3.1.2. Im Falle von Ansprüchen Drit­ter gegenüber dem Unternehmen, die mit den Aktiv­itäten des Ver­weisungspart­ners ver­bun­den sind, verpflichtet sich der Ver­weisungspart­ner, die Ansprüche solch­er Per­so­n­en unab­hängig und auf eigene Kosten zu regeln. 

3.1.3. Bei der Fest­stel­lung von Sit­u­a­tio­nen oder Per­so­n­en, die die legit­i­men Rechte des Unternehmens ver­let­zen oder die Aktiv­itäten ent­fal­ten, die darauf abzie­len, die Inter­essen des Unternehmens zu schädi­gen, muss der Ver­weisungspart­ner das Unternehmen informieren und kooperieren, um das Unternehmen zu schützen. 

3.1.4. Ver­weise anwer­ben.
Gle­ichzeit­ig darf der Ver­weisungspart­ner keinen als Ver­weisung anwerben:

- einen Kun­den, der bere­its mit dem Unternehmen zusam­me­nar­beit­et, sowie alle seine aktuellen (aktiv­en) bezahlten Konten;
- einen Kun­den, der bere­its mit dem Unternehmen zusam­me­nar­beit­et und den Sta­tus eines Inte­gra­tors oder Wiederverkäufers erhal­ten hat.

Das Unternehmen hat das Recht, dem Ver­weisungspart­ner die fäl­lige Beloh­nung für die Ver­let­zung dieser Klausel nicht zu zahlen und den Ver­trag ein­seit­ig zu kündi­gen.

3.1.5. Der Ver­weisungspart­ner verpflichtet sich, keine Maß­nah­men zu ergreifen, die den Betrieb des Ver­weis­pro­gramms und die Dien­stleis­tung des Unternehmens bee­in­flussen. Solche Maß­nah­men umfassen Ver­suche, den Betrieb der Serv­er der Dien­stleis­tung des Unternehmens tech­nisch zu bee­in­flussen, Ver­suche, Sicher­heitsmech­a­nis­men zu hack­en, die Ver­wen­dung von Viren, Tro­jan­ern und anderen schädlichen Pro­gram­men für irgendwelche Zwecke, die Anwen­dung von DDoS-Angrif­f­en, Spam usw.

3.1.6. Der Ver­weisungspart­ner ist verpflichtet, ehrlich zu han­deln und auss­chließlich zum Wohle des Unternehmens zu han­deln und unter keinen Umstän­den die ihm von diesem Ver­trag aufer­legten Verpflich­tun­gen zu verletzen. 

3.2. Der Ver­weisungspart­ner hat das Recht:
3.2.1. Nach Ver­weisen zu suchen, poten­zielle Ver­weise über das Tätigkeits­feld des Unternehmens und die von dem Unternehmen ange­botene Dien­stleis­tung zu informieren. 

3.2.2. Ver­weise auf die Web­site des Unternehmens einzuführen, indem sie ihren Ver­weis­link bereitstellen. 

3.2.3. Dazu beitra­gen, das Ver­trauen poten­zieller Kun­den in das Unternehmen und seine Dien­stleis­tung zu erhöhen, indem sie wahrheits­gemäße und voll­ständi­ge Infor­ma­tio­nen über das Unternehmen und die Dien­stleis­tung bereitstellen. 

3.2.4. Eine Beloh­nung vom Unternehmen gemäß den Bedin­gun­gen dieses Ver­trags zu erhalten. 

3.2.5. Der Ver­weisungspart­ner hat weit­ere Rechte, die durch die Bes­tim­mungen dieses Ver­trags und das gel­tende Recht des Lan­des, in dem das Unternehmen reg­istri­ert ist, vorge­se­hen sind. 

3.2.6. Der Ver­weisungspart­ner hat das Recht, nur ein Kon­to (Per­sön­lich­es Kon­to des Ver­weisungspart­ners) auf der Web­site des Unternehmens zu haben. 

3.3. Dem Ver­weisungspart­ner ist es untersagt:
3.3.1. Tätigkeit­en auszuüben, die den Geset­zen des Wohn­sit­z­lan­des und/oder der Reg­istrierung des Ver­weisungspart­ners sowie den Geset­zen des Lan­des, in dem das Unternehmen reg­istri­ert ist, widersprechen. 

3.3.2. Gle­ichzeit­ig Part­ner eines anderen Pro­gramms des Unternehmens zu sein. Das Unternehmen über­prüft den Ver­weisungspart­ner und hat im Falle ein­er Ver­let­zung dieser Bes­tim­mung des Ver­trags das Recht, dem Ver­weisungspart­ner die ihm zuste­hende Beloh­nung nicht zu zahlen sowie den Ver­trag ein­seit­ig zu kündigen. 

3.3.3. Einen Ver­weis­link in bezahlter Wer­bung oder Wer­bung zu ver­wen­den, die den Erhalt ander­er Arten von Beloh­nun­gen bein­hal­tet, ohne vorherige Absprache mit dem Unternehmen.
3.3.4. Schlüs­sel­wörter Work­sec­tion, Ворксекшин und alle ähn­lichen Wortkom­bi­na­tio­nen in kon­textueller und/oder ander­er Wer­bung ohne vorherige Zus­tim­mung des Unternehmens zu verwenden. 

3.3.5. Selb­stver­weisung” — für sein Kon­to (per­sön­lich­es Kon­to) in der Dien­stleis­tung des Unternehmens über seinen eige­nen Ver­weis­link zu zahlen oder mehrere Kon­ten zu erstellen, ein sekundäres Kon­to mit dem Haup­tkon­to zu verbinden, mit dem Hauptziel, Entschädi­gung für Aus­gaben zu erhalten. 

Darunter fällt die Durch­führung von Zahlun­gen für einen Ver­weis­link von ein­er IP-Adresse (unter ein­er IP-Adresse” ver­ste­ht man eine Sit­u­a­tion, in der zwei oder mehr Benutzer jemals den Dienst von ein­er IP-Adresse aus genutzt haben). In diesem Fall wird dem Ver­weisungspart­ner keine Beloh­nung gutgeschrieben. 

3.3.6. Einen Ver­weis­link durch Spam zu verteilen (ein­schließlich des Versendens von Spam-E-Mails, dem Posten von Spam in Foren und Gemein­schaften usw.). 

3.3.7. Einen Ver­weis­link auf Gutschein-Aggre­ga­tor-Web­sites und/oder anderen Dien­sten zu platzieren, deren Haupt­tätigkeit darin beste­ht, den Benutzern Rabat­te, Cash­back oder andere Arten von Boni für Einkäufe zu bieten. 

3.3.8. Unge­naue, vor­ein­genommene oder falsche Infor­ma­tio­nen zu ver­wen­den und bere­itzustellen, die sich auf oder die Dien­stleis­tung des Unternehmens beziehen. Dazu gehören genaue Dat­en über aktuelle Mar­ketingange­bote (Pro­mo­tio­nen). Das Bere­it­stellen falsch­er oder ver­al­teter Infor­ma­tio­nen kann Gründe für die Beendi­gung der Zusam­me­nar­beit mit dem Ver­weisungspart­ner darstellen. 

3.3.9. Maß­nah­men zu ergreifen, die das beste­hende Bild und den Ruf des Unternehmens schädi­gen, das Ver­trauen in den Dienst ver­ringern oder poten­zielle Ver­weise über die Aktiv­itäten des Unternehmens in die Irre führen. 

3.3.10. Maß­nah­men zu ergreifen, die dazu führen kön­nen, dass das Unternehmen Verpflich­tun­gen gegenüber Drit­ten einge­ht, die keine Ver­weise des Unternehmens sind. 

3.3.11. Der Ver­weisungspart­ner hat nicht das Recht, Wer­bung auf Web­sites zu platzieren, die Infor­ma­tio­nen enthal­ten, die gegen die Men­schen­rechte ver­stoßen, Gewalt, Rassendiskri­m­inierung, Dro­gen, Men­schen­han­del fördern oder Mate­ri­alien pornografis­chen Charak­ters enthalten. 

3.4. Das Unternehmen verpflichtet sich:
3.4.1. Die Beloh­nung des Ver­weisungspart­ners gemäß den Bedin­gun­gen dieser Vere­in­barung rechtzeit­ig zu berech­nen und zu zahlen. 

3.4.2. Dem Ver­weisungspart­ner Anleitun­gen und Empfehlun­gen zur Durch­führung der Auf­gaben bere­itzustellen, die Gegen­stand dieser Vere­in­barung sind. 

3.4.3. Andere Verpflich­tun­gen zu erfüllen, die durch diese Vere­in­barung vorge­se­hen sind. 

3.5. Das Unternehmen hat das Recht:
3.5.1. Die Aktiv­itäten des Ver­weisungspart­ners bezüglich der Erfül­lung sein­er Part­ner­schafts­funk­tio­nen, die durch diese Vere­in­barung vorge­se­hen sind, zu überwachen. 

3.5.2. Das Unternehmen hat das Recht, die Vere­in­barung ein­seit­ig zu kündi­gen, wenn der Ver­weisungspart­ner die Bedin­gun­gen dieser Vere­in­barung ver­let­zt oder nicht erfüllt, sowie in den Fällen: 

3.5.2.1. Die Ver­wen­dung von Werbe­meth­o­d­en, die den Ver­weis und/oder Besuch­er dazu zwin­gen, eine Zahlung für den Dienst durch Täuschung, Erpres­sung oder andere Hand­lun­gen, die die Frei­heit der Wahl ver­let­zen, zu leisten; 

3.5.2.2. Hand­lun­gen des Ver­weisungspart­ners, die das Geschäfts­bild und den Ruf des Unternehmens neg­a­tiv beeinträchtigen; 

3.5.3. Im Falle ein­er Ver­let­zung der Bedin­gun­gen dieser Vere­in­barung durch den Ver­weisungspart­ner wird das Kon­to des Ver­weisungspart­ners mit der ange­sam­melten Beloh­nung gesperrt. 

3.5.4. Das Unternehmen hat andere Rechte, die durch die Bes­tim­mungen dieser Vere­in­barung und das aktuelle Recht des Lan­des, in dem das Unternehmen reg­istri­ert ist, vorge­se­hen sind. 

4. Bes­tim­mung der Beloh­nung und Abrechnungen
4.1. Das Unternehmen zahlt dem Ver­weisungspart­ner eine Beloh­nung, deren Höhe in dieser Vere­in­barung fest­gelegt und in Anhang Nr. 1 angegeben ist. 

4.2. Neben der fäl­li­gen Beloh­nung hat der Ver­weisungspart­ner keinen Anspruch auf Erstat­tung von Aus­gaben, die im Zusam­men­hang mit der Nutzung von Drit­tan­bi­e­ter­di­en­sten, ‑pro­gram­men oder ‑dien­sten ent­standen sind, auch nicht, wenn diese Aus­gaben mit den Aktiv­itäten zur Suche und Anwer­bung von Ver­weisen im Rah­men des Ver­weis­pro­gramms zusammenhingen. 

4.3. Der Ver­weisungspart­ner hat Anspruch auf eine Beloh­nung, wenn die fol­gen­den Bedin­gun­gen erfüllt sind: 

4.3.1. Durch die Aktiv­itäten des Ver­weisungspart­ners im Rah­men des Ver­weis­pro­gramms wurde ein Ver­trag zwis­chen dem Unternehmen und dem ver­wiese­nen Ver­weis abgeschlossen. 

4.3.2. Der Ver­weisver­trag wurde voll­ständig bezüglich der finanziellen Transak­tio­nen zwis­chen dem Ver­weis und dem Unternehmen abgerech­net, bestätigt durch die Soft­ware des Unternehmens und Dat­en aus dem Part­ner­bere­ich des Verweisungspartners. 

4.3.3. Der Ver­weisungspart­ner hat die Bedin­gun­gen dieser Vere­in­barung nicht verletzt. 

4.4. Wenn der Ver­weisungspart­ner beab­sichtigt, die Art der Part­ner­schaft in die des Inte­gra­tors zu ändern, muss der Ver­weisungspart­ner darauf verzicht­en, Vergü­tung unter den Bedin­gun­gen des Ver­weis­pro­gramms ab dem Zeit­punkt des Erwerbs des Inte­gra­torsta­tus zu erhalten. 

4.5. Wenn das Unternehmen fest­stellt, dass das­selbe Kon­to sowohl einem Part­ner als auch einem Ver­weisungspart­ner zuge­ord­net ist, wird die Beloh­nung storniert und ist nicht zur Zahlung berechtigt. 

4.6. Die Zahlung der Beloh­nung erfol­gt auf vorherige Anfrage des Ver­weisungspart­ners unter Ver­wen­dung der Funk­tion­al­itäten des Part­ner­bere­ichs des Verweisungspartners. 

4.6.1. Das Ver­fahren und die Zahlungsmeth­ode wer­den von den Parteien durch E‑Mail-Kor­re­spon­denz vere­in­bart. In diesem Zusam­men­hang ver­ste­ht und stimmt der Ver­weisungspart­ner zu, dass, wenn der Gesamt­be­trag der Beloh­nung unter 50 (fün­fzig) US-Dol­lar liegt, die Beloh­nung nicht gezahlt wird und nur bei Erre­ichen des angegebe­nen Betrags oder im Falle ein­er Beendi­gung dieser Vere­in­barung gezahlt wer­den kann. 

4.6.2. Jede Anfrage des Ver­weisungspart­ners wird auf die Ein­hal­tung der Bedin­gun­gen des Ver­weis­pro­gramms über­prüft. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Zahlun­gen an den Ver­weisungspart­ner zu ver­weigern oder zu stornieren, wenn die Bedin­gun­gen des Ver­trages ver­let­zt werden. 

4.7. Die Beloh­nung wird dem Ver­weisungspart­ner inner­halb von 31 Tagen nach der Zahlung des Ver­weis­es, der durch den Ver­weisungspart­ner zur Nutzung der Soft­ware ange­zo­gen wurde, gezahlt. 

4.8. Die Zahlung gilt als erfol­gt, und die Verpflich­tun­gen des Unternehmens zur Zahlung der Beloh­nung des Ver­weisungspart­ners sind erfüllt, sobald die Mit­tel (Betrag der Beloh­nung) vom Kon­to des Unternehmens abge­zo­gen werden. 

4.9. Darüber hin­aus kann der Ver­weisungspart­ner den ange­sam­melten Beloh­nungs­be­trag ver­wen­den, um die Dien­stleis­tung für seine eige­nen Pro­jek­te zu bezahlen, in diesem Fall gewährt das Unternehmen einen Bonus von 20% auf diesen Betrag. 

4.10. Zahlun­gen an Part­ner erfol­gen auss­chließlich über das Pay­pal-Zahlungssys­tem, es sei denn, andere Optio­nen wur­den geson­dert vere­in­bart. Die Kom­mu­nika­tion erfol­gt über die Kon­tak­t­dat­en, die der Ver­weisungspart­ner in seinem Pro­fil im Part­ner­bere­ich angegeben hat. Der Part­ner trägt die alleinige Ver­ant­wor­tung für die Deck­ung der Zahlungs­ge­bühren des Zahlungssys­tems, falls anwendbar. 

5. Höhe der Partnerbelohnung
5.1. Das Unternehmen zahlt dem Ver­weisungspart­ner eine Beloh­nung, die in Anhang 1 angegeben ist, in fol­gen­den Beträgen: 

5.1.1. Eine ein­ma­lige Zahlung von 25 US-Dol­lar nach der ersten Zahlung für den Dienst von Ver­weisen, die auf der ersten Ebene Eisen” ange­zo­gen wurden. 

5.1.2. Eine ein­ma­lige Zahlung von 35 US-Dol­lar nach der ersten Zahlung für den Dienst auf der zweit­en Ebene Bronze”, zu der der Ver­weisungspart­ner wech­seln wird, nach­dem er 5 Ver­weise ange­zo­gen hat, die eine Min­destzahlung von 1 Monat für die Nutzung der Dien­stleis­tung geleis­tet haben. 

6. Haf­tungs­beschränkung
6.1. Die Parteien sind für die Nichter­fül­lung oder unsachgemäße Erfül­lung ihrer Verpflich­tun­gen aus der Vere­in­barung verantwortlich. 

6.2. Das Unternehmen haftet nicht für tech­nis­che Män­gel, Aus­fälle, tech­nis­che Merk­male und Änderun­gen in Algo­rith­men sowie für Hand­lun­gen, Entschei­dun­gen von Eigen­tümern oder Admin­is­tra­toren von Such­maschi­nen, Pro­gram­men und Sys­te­men, Dien­sten, Inter­net­net­zw­erk­di­en­sten sowie für das Inter­net­netz selb­st und Telekom­mu­nika­tion­ssys­teme, Kom­mu­nika­tion­ssys­teme, die vom Ver­weisungspart­ner zur Erfül­lung sein­er Verpflich­tun­gen aus der Vere­in­barung ver­wen­det wer­den kön­nen, sowie für alle Ver­stöße gegen solche Verpflich­tun­gen, die auf­grund der oben genan­nten Umstände ent­standen sind. 

6.3. Der Ver­weisungspart­ner ist dem Unternehmen gegenüber voll ver­ant­wortlich für jede Ver­let­zung der Bedin­gun­gen der Vereinbarung. 

6.4. Die materielle Haf­tung des Unternehmens ist auf die Erstat­tung tat­säch­lich­er Schä­den beschränkt, die vom Ver­weisungspart­ner doku­men­tiert wer­den müssen. 

7. Dauer der Vereinbarung
7.1. Diese Ver­weisvere­in­barung wird auf unbes­timmte Zeit geschlossen. Der Ver­weisungspart­ner kann die Vere­in­barung durch das Senden ein­er E‑Mail an den Sup­port­di­enst des Unternehmens kündigen. 

7.2. Falls der Ver­weisungspart­ner ein ausste­hen­des Beloh­nungsguthaben im Kon­to des Ver­weisungspart­ners im Part­ner­bere­ich hat, wird dieses von dem Unternehmen gemäß der von den Parteien durch E‑Mail-Kor­re­spon­denz vere­in­barten Art und Weise gezahlt. 

7.3. Alle Vorgänge, die zum Zeit­punkt der Beendi­gung der Vere­in­barung durchge­führt wer­den, wer­den auf übliche Weise bearbeitet. 

8. Schluss­bes­tim­mungen
8.1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Bedin­gun­gen dieser Vere­in­barung jed­erzeit zu ändern, sofern diese Änderun­gen die grundle­gen­den Bes­tim­mungen dieser Vere­in­barung nicht betr­e­f­fen. Benachrich­ti­gun­gen über Änderun­gen wer­den 3 (drei) Tage vor dem Inkraft­treten der Änderun­gen per E‑Mail versendet. 

8.2. Wenn der Ver­weisungspart­ner inner­halb von 3 (drei) Tagen nach Erhalt der Änderun­gen an sein­er E‑Mail-Adresse keinen schriftlichen Wider­spruch gegen die Änderun­gen erhebt, wer­den die Änderun­gen für ihn wirksam. 

8.3. Wenn der Ver­weisungspart­ner den Änderun­gen wider­spricht, wird die Ver­weisvere­in­barung als von dem Zeit­punkt an been­det ange­se­hen, an dem das Unternehmen den entsprechen­den schriftlichen Wider­spruch erhält. 

8.4. Falls zwis­chen den Parteien Stre­it­igkeit­en und/oder Mei­n­ungsver­schieden­heit­en im Zusam­men­hang mit der Vere­in­barung auftreten, die nicht durch Ver­hand­lun­gen gelöst wer­den kön­nen, unter­liegen solche Stre­it­igkeit­en der beschle­u­nigten Schieds­gerichts­barkeit gemäß den Schieds­gericht Regeln für eine endgültige Entscheidung. 

8.5. Die Anerken­nung eines Teils der Vere­in­barung (Bes­tim­mung, Bedin­gung, Abschnitt usw.) als ungültig, gemäß ein­er recht­skräfti­gen Gericht­sentschei­dung oder den Anforderun­gen des Geset­zes, berührt nicht die anderen Teile der Vere­in­barung sowie die Vere­in­barung als Ganzes, und die rechtlichen Beziehun­gen zwis­chen den Parteien, die durch den solchen anerkan­nten ungülti­gen Teil dieser Vere­in­barung geregelt wur­den, müssen durch einen anderen, in Inhalt und Zweck am näch­sten liegen­den Teil erset­zt werden. 

8.6. Diese Ver­weisvere­in­barung kann von dem Unternehmen ein­seit­ig im Falle ein­er Ver­let­zung der in dieser Vere­in­barung fest­gelegten Verpflich­tun­gen durch den Ver­weisungspart­ner gekündigt wer­den. Die Ver­weisvere­in­barung wird unter den in diesem Absatz angegebe­nen Umstän­den 24 Stun­den nach dem Zeit­punkt als been­det ange­se­hen, an dem eine E‑Mail-Benachrich­ti­gung über die Beendi­gung an die E‑Mail-Adresse des Ver­weisungspart­ners gesendet wurde. Der Emp­fang und das Lesen der Beendi­gung benachrich­ti­gung durch den Ver­weisungspart­ner ist in diesem Fall unerheblich. 

8.7. Diese Ver­weisvere­in­barung kann von dem Unternehmen ein­seit­ig ohne vorherige Zus­tim­mung des Ver­weisungspart­ners wider­rufen wer­den. In diesem Fall informiert das Unternehmen den Ver­weisungspart­ner per E‑Mail über die Beendigung 

der Vere­in­barung und der Zusam­me­nar­beit ins­ge­samt und zahlt dem Ver­weisungspart­ner die verbleibende unbezahlte Beloh­nung, falls vorhan­den, die im Kon­to des Ver­weisungspart­ners im Part­ner­bere­ich dargestellt wird. 

Anhang Nr. 1
Stufen des Verweisprogramms
Das Unternehmen bietet den Ver­weisungspart­nern mehrere Stufen an. Der Über­gang zu ein­er höheren Stufe erfol­gt nach Erre­ichen der erforder­lichen Anzahl an Vereinbarungen.

Part­ner­stufe

Ver­weis

(Ver­weis­pro­gramm)

Abze­ichen

Eisen

Bronze

Anwen­dung

Nicht erforder­lich

-

Ver­trag #

-

5 Verträge

Entschädi­gung pro Vertrag 

$25 ein­mal

$35 ein­mal

Bonus bei der ersten Zahlung 

$25*

$25*

Demo-Kon­to

Nicht bere­it­gestellt

Nicht bere­it­gestellt

Abrech­nung

durch Work­sec­tion

durch Work­sec­tion

* — erhält einen Ver­weis auf sein Kon­to nach voll­ständi­ger Zahlung von min­destens einem Monat. 

Die erhöhte Vergü­tung begin­nt ab dem sech­sten ver­wiese­nen Kun­den zu fließen und gilt für alle nach­fol­gen­den Kun­den, die vom Ver­weisungspart­ner gewor­ben wurden. 

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