Überweisungsvereinbarung
VERWEISVEREINBARUNG
7. Juni 2023
Diese Verweisvereinbarung wird zwischen der LLC “WORKSECTION” (43951196) (im Folgenden als “Unternehmen” bezeichnet) und einem Benutzer (einer natürlichen oder juristischen Person oder einem Einzelunternehmer oder selbständigen Person (außer staatenlosen Personen und Personen unter 18 Jahren)) (im Folgenden als “Verweisungspartner” bezeichnet), gemeinsam als “Parteien” und einzeln als “Partei” bezeichnet, getroffen, die diese Vereinbarung für Folgendes eingegangen sind:
Die Verweisvereinbarung gilt als abgeschlossen, sobald ein Häkchen (“Tick”) im Feld (Checkbox): “Sie bestätigen Ihre Zustimmung zu den Bedingungen des Worksection-Verweisprogramms” gesetzt wurde und die Schaltfläche “Beitreten” angeklickt wurde und ist gültig, bis die Parteien ihre Verpflichtungen vollständig erfüllt haben.
1. Terminologie
1.1. “Verweisungspartner” — ein Benutzer, der sich auf der Website https://worksection.com registriert hat (im Folgenden als “Website des Unternehmens” bezeichnet), Zugang zum Partnerbereich erhalten hat, die Absicht geäußert hat, Teilnehmer am Verweisprogramm zu werden, die Vereinbarung abgeschlossen hat und einen persönlichen Verweislink erhalten hat.
Ein Benutzer, der einen anderen Typ von Partnerschaftsvereinbarung mit dem Unternehmen abgeschlossen hat, hat den Status eines Integrators oder Wiederverkäufers erlangt, kann nicht Verweisungspartner werden.
1.2. “Verweisung” — ist eine juristische Person oder eine natürliche Person, die durch das Folgen des Verweislinks des Verweisungspartners, ein Kunde des Unternehmens wird und, basierend auf separaten Vereinbarungen mit dem Unternehmen, die Dienstleistung kauft.
1.3. “Verweisprogramm” — ist eine Sammlung von Software- und Marketingkomponenten, mit deren Hilfe die Erfüllung der Verpflichtungen des Verweisungspartners im Rahmen der Vereinbarung aufgezeichnet wird und die weitere Zahlung von Entschädigungen an den Verweisungspartner erfolgt.
1.4. “Verweislink” — ist ein Link mit einer einzigartigen Kennung, der dem Verweisungspartner zugewiesen wird, zur Website des Unternehmens führt und durch den die Zugehörigkeit des Verweisungspartners zum Verweisungspartner verfolgt wird.
1.5. “Partnerbereich des Verweisungspartners” — eine separate Seite auf der Website des Unternehmens, über deren interaktive Schnittstelle der Verweisungspartner Informationen und Statistiken über die Gutschrift und Zahlung von Belohnungen sowie aktuelle Daten zu den Projekten von Verweisungen erhält, die über ihren Verweislink verbunden sind.
1.6. “Dienstleistung” ist ein Softwareprodukt namens Worksection, das als Dienst über das Internet verfügbar ist.
1.7. “Zahlung für die Dienstleistung” bezieht sich auf den Abzug eines bestimmten Betrags vom Konto des Verweises für die Nutzung der funktionalen Möglichkeiten der Dienstleistung. Dienstleistungen, die mit der technischen Unterstützung der Dienstleistung verbunden sind, sind nicht von solchen Zahlungen betroffen und führen nicht zur Gutschrift einer Belohnung an den Verweisungspartner.
1.8. “Elektronische Korrespondenz zwischen den Parteien” bezieht sich auf das Versenden von elektronischen Nachrichten und/oder Dokumenten (Dateien) in elektronischer Form von einer Partei zur anderen Partei in den im Vertrag vorgesehenen Fällen, das erfolgt durch die angegebenen E‑Mail-Adressen (E‑Mail) der Parteien und/oder durch die Schnittstelle und funktionalen Möglichkeiten des persönlichen Kontos des Verweisungspartners.
2. Bedingungen und Konditionen
2.1. Im Rahmen dieses Vertrags übernimmt der Verweisungspartner in eigenem Namen und auf eigene Kosten, jedoch im Interesse des Unternehmens, Maßnahmen zur Auffindung und Anwerbung von Verweisen für die weitere Zusammenarbeit der Verweise mit dem Unternehmen, und das Unternehmen verpflichtet sich, dem Verweisungspartner eine Belohnung in der Höhe und Weise zu zahlen, die in diesem Vertrag vorgesehen ist.
2.2. Der Verweisungspartner ist nicht der Eigentümer der Dienstleistung, sondern erfüllt nur eine Vermittlungsfunktion als Agent zwischen dem Unternehmen und den Verweisen.
2.3. Der Verweisungspartner darf Aktivitäten durchführen und sich in den Beziehungen zu Dritten nur als Verweisungspartner des Unternehmens darstellen.
3. Rechte und Pflichten der Parteien
3.1. Pflichten des Verweisungspartners:
3.1.1. Der Verweisungspartner verpflichtet sich, die Gesetze des Landes seines Wohnsitzes und/oder seiner Registrierung in seinen Geschäftsaktivitäten zu beachten.
3.1.2. Im Falle von Ansprüchen Dritter gegenüber dem Unternehmen, die mit den Aktivitäten des Verweisungspartners verbunden sind, verpflichtet sich der Verweisungspartner, die Ansprüche solcher Personen unabhängig und auf eigene Kosten zu regeln.
3.1.3. Bei der Feststellung von Situationen oder Personen, die die legitimen Rechte des Unternehmens verletzen oder die Aktivitäten entfalten, die darauf abzielen, die Interessen des Unternehmens zu schädigen, muss der Verweisungspartner das Unternehmen informieren und kooperieren, um das Unternehmen zu schützen.
3.1.4. Verweise anwerben.
Gleichzeitig darf der Verweisungspartner keinen als Verweisung anwerben:
Gleichzeitig darf der Verweisungspartner keinen als Verweisung anwerben:
- einen Kunden, der bereits mit dem Unternehmen zusammenarbeitet, sowie alle seine aktuellen (aktiven) bezahlten Konten;
- einen Kunden, der bereits mit dem Unternehmen zusammenarbeitet und den Status eines Integrators oder Wiederverkäufers erhalten hat.Das Unternehmen hat das Recht, dem Verweisungspartner die fällige Belohnung für die Verletzung dieser Klausel nicht zu zahlen und den Vertrag einseitig zu kündigen.
3.1.5. Der Verweisungspartner verpflichtet sich, keine Maßnahmen zu ergreifen, die den Betrieb des Verweisprogramms und die Dienstleistung des Unternehmens beeinflussen. Solche Maßnahmen umfassen Versuche, den Betrieb der Server der Dienstleistung des Unternehmens technisch zu beeinflussen, Versuche, Sicherheitsmechanismen zu hacken, die Verwendung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Programmen für irgendwelche Zwecke, die Anwendung von DDoS-Angriffen, Spam usw.
3.1.6. Der Verweisungspartner ist verpflichtet, ehrlich zu handeln und ausschließlich zum Wohle des Unternehmens zu handeln und unter keinen Umständen die ihm von diesem Vertrag auferlegten Verpflichtungen zu verletzen.
3.2. Der Verweisungspartner hat das Recht:
3.2.1. Nach Verweisen zu suchen, potenzielle Verweise über das Tätigkeitsfeld des Unternehmens und die von dem Unternehmen angebotene Dienstleistung zu informieren.
3.2.2. Verweise auf die Website des Unternehmens einzuführen, indem sie ihren Verweislink bereitstellen.
3.2.3. Dazu beitragen, das Vertrauen potenzieller Kunden in das Unternehmen und seine Dienstleistung zu erhöhen, indem sie wahrheitsgemäße und vollständige Informationen über das Unternehmen und die Dienstleistung bereitstellen.
3.2.4. Eine Belohnung vom Unternehmen gemäß den Bedingungen dieses Vertrags zu erhalten.
3.2.5. Der Verweisungspartner hat weitere Rechte, die durch die Bestimmungen dieses Vertrags und das geltende Recht des Landes, in dem das Unternehmen registriert ist, vorgesehen sind.
3.2.6. Der Verweisungspartner hat das Recht, nur ein Konto (Persönliches Konto des Verweisungspartners) auf der Website des Unternehmens zu haben.
3.3. Dem Verweisungspartner ist es untersagt:
3.3.1. Tätigkeiten auszuüben, die den Gesetzen des Wohnsitzlandes und/oder der Registrierung des Verweisungspartners sowie den Gesetzen des Landes, in dem das Unternehmen registriert ist, widersprechen.
3.3.2. Gleichzeitig Partner eines anderen Programms des Unternehmens zu sein. Das Unternehmen überprüft den Verweisungspartner und hat im Falle einer Verletzung dieser Bestimmung des Vertrags das Recht, dem Verweisungspartner die ihm zustehende Belohnung nicht zu zahlen sowie den Vertrag einseitig zu kündigen.
3.3.3. Einen Verweislink in bezahlter Werbung oder Werbung zu verwenden, die den Erhalt anderer Arten von Belohnungen beinhaltet, ohne vorherige Absprache mit dem Unternehmen.
3.3.4. Schlüsselwörter Worksection, Ворксекшин und alle ähnlichen Wortkombinationen in kontextueller und/oder anderer Werbung ohne vorherige Zustimmung des Unternehmens zu verwenden.
3.3.5. “Selbstverweisung” — für sein Konto (persönliches Konto) in der Dienstleistung des Unternehmens über seinen eigenen Verweislink zu zahlen oder mehrere Konten zu erstellen, ein sekundäres Konto mit dem Hauptkonto zu verbinden, mit dem Hauptziel, Entschädigung für Ausgaben zu erhalten.
Darunter fällt die Durchführung von Zahlungen für einen Verweislink von einer IP-Adresse (unter “einer IP-Adresse” versteht man eine Situation, in der zwei oder mehr Benutzer jemals den Dienst von einer IP-Adresse aus genutzt haben). In diesem Fall wird dem Verweisungspartner keine Belohnung gutgeschrieben.
3.3.6. Einen Verweislink durch Spam zu verteilen (einschließlich des Versendens von Spam-E-Mails, dem Posten von Spam in Foren und Gemeinschaften usw.).
3.3.7. Einen Verweislink auf Gutschein-Aggregator-Websites und/oder anderen Diensten zu platzieren, deren Haupttätigkeit darin besteht, den Benutzern Rabatte, Cashback oder andere Arten von Boni für Einkäufe zu bieten.
3.3.8. Ungenaue, voreingenommene oder falsche Informationen zu verwenden und bereitzustellen, die sich auf oder die Dienstleistung des Unternehmens beziehen. Dazu gehören genaue Daten über aktuelle Marketingangebote (Promotionen). Das Bereitstellen falscher oder veralteter Informationen kann Gründe für die Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Verweisungspartner darstellen.
3.3.9. Maßnahmen zu ergreifen, die das bestehende Bild und den Ruf des Unternehmens schädigen, das Vertrauen in den Dienst verringern oder potenzielle Verweise über die Aktivitäten des Unternehmens in die Irre führen.
3.3.10. Maßnahmen zu ergreifen, die dazu führen können, dass das Unternehmen Verpflichtungen gegenüber Dritten eingeht, die keine Verweise des Unternehmens sind.
3.3.11. Der Verweisungspartner hat nicht das Recht, Werbung auf Websites zu platzieren, die Informationen enthalten, die gegen die Menschenrechte verstoßen, Gewalt, Rassendiskriminierung, Drogen, Menschenhandel fördern oder Materialien pornografischen Charakters enthalten.
3.4. Das Unternehmen verpflichtet sich:
3.4.1. Die Belohnung des Verweisungspartners gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung rechtzeitig zu berechnen und zu zahlen.
3.4.2. Dem Verweisungspartner Anleitungen und Empfehlungen zur Durchführung der Aufgaben bereitzustellen, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind.
3.4.3. Andere Verpflichtungen zu erfüllen, die durch diese Vereinbarung vorgesehen sind.
3.5. Das Unternehmen hat das Recht:
3.5.1. Die Aktivitäten des Verweisungspartners bezüglich der Erfüllung seiner Partnerschaftsfunktionen, die durch diese Vereinbarung vorgesehen sind, zu überwachen.
3.5.2. Das Unternehmen hat das Recht, die Vereinbarung einseitig zu kündigen, wenn der Verweisungspartner die Bedingungen dieser Vereinbarung verletzt oder nicht erfüllt, sowie in den Fällen:
3.5.2.1. Die Verwendung von Werbemethoden, die den Verweis und/oder Besucher dazu zwingen, eine Zahlung für den Dienst durch Täuschung, Erpressung oder andere Handlungen, die die Freiheit der Wahl verletzen, zu leisten;
3.5.2.2. Handlungen des Verweisungspartners, die das Geschäftsbild und den Ruf des Unternehmens negativ beeinträchtigen;
3.5.3. Im Falle einer Verletzung der Bedingungen dieser Vereinbarung durch den Verweisungspartner wird das Konto des Verweisungspartners mit der angesammelten Belohnung gesperrt.
3.5.4. Das Unternehmen hat andere Rechte, die durch die Bestimmungen dieser Vereinbarung und das aktuelle Recht des Landes, in dem das Unternehmen registriert ist, vorgesehen sind.
4. Bestimmung der Belohnung und Abrechnungen
4.1. Das Unternehmen zahlt dem Verweisungspartner eine Belohnung, deren Höhe in dieser Vereinbarung festgelegt und in Anhang Nr. 1 angegeben ist.
4.2. Neben der fälligen Belohnung hat der Verweisungspartner keinen Anspruch auf Erstattung von Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Drittanbieterdiensten, ‑programmen oder ‑diensten entstanden sind, auch nicht, wenn diese Ausgaben mit den Aktivitäten zur Suche und Anwerbung von Verweisen im Rahmen des Verweisprogramms zusammenhingen.
4.3. Der Verweisungspartner hat Anspruch auf eine Belohnung, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
4.3.1. Durch die Aktivitäten des Verweisungspartners im Rahmen des Verweisprogramms wurde ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem verwiesenen Verweis abgeschlossen.
4.3.2. Der Verweisvertrag wurde vollständig bezüglich der finanziellen Transaktionen zwischen dem Verweis und dem Unternehmen abgerechnet, bestätigt durch die Software des Unternehmens und Daten aus dem Partnerbereich des Verweisungspartners.
4.3.3. Der Verweisungspartner hat die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht verletzt.
4.4. Wenn der Verweisungspartner beabsichtigt, die Art der Partnerschaft in die des Integrators zu ändern, muss der Verweisungspartner darauf verzichten, Vergütung unter den Bedingungen des Verweisprogramms ab dem Zeitpunkt des Erwerbs des Integratorstatus zu erhalten.
4.5. Wenn das Unternehmen feststellt, dass dasselbe Konto sowohl einem Partner als auch einem Verweisungspartner zugeordnet ist, wird die Belohnung storniert und ist nicht zur Zahlung berechtigt.
4.6. Die Zahlung der Belohnung erfolgt auf vorherige Anfrage des Verweisungspartners unter Verwendung der Funktionalitäten des Partnerbereichs des Verweisungspartners.
4.6.1. Das Verfahren und die Zahlungsmethode werden von den Parteien durch E‑Mail-Korrespondenz vereinbart. In diesem Zusammenhang versteht und stimmt der Verweisungspartner zu, dass, wenn der Gesamtbetrag der Belohnung unter 50 (fünfzig) US-Dollar liegt, die Belohnung nicht gezahlt wird und nur bei Erreichen des angegebenen Betrags oder im Falle einer Beendigung dieser Vereinbarung gezahlt werden kann.
4.6.2. Jede Anfrage des Verweisungspartners wird auf die Einhaltung der Bedingungen des Verweisprogramms überprüft. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Zahlungen an den Verweisungspartner zu verweigern oder zu stornieren, wenn die Bedingungen des Vertrages verletzt werden.
4.7. Die Belohnung wird dem Verweisungspartner innerhalb von 31 Tagen nach der Zahlung des Verweises, der durch den Verweisungspartner zur Nutzung der Software angezogen wurde, gezahlt.
4.8. Die Zahlung gilt als erfolgt, und die Verpflichtungen des Unternehmens zur Zahlung der Belohnung des Verweisungspartners sind erfüllt, sobald die Mittel (Betrag der Belohnung) vom Konto des Unternehmens abgezogen werden.
4.9. Darüber hinaus kann der Verweisungspartner den angesammelten Belohnungsbetrag verwenden, um die Dienstleistung für seine eigenen Projekte zu bezahlen, in diesem Fall gewährt das Unternehmen einen Bonus von 20% auf diesen Betrag.
4.10. Zahlungen an Partner erfolgen ausschließlich über das Paypal-Zahlungssystem, es sei denn, andere Optionen wurden gesondert vereinbart. Die Kommunikation erfolgt über die Kontaktdaten, die der Verweisungspartner in seinem Profil im Partnerbereich angegeben hat. Der Partner trägt die alleinige Verantwortung für die Deckung der Zahlungsgebühren des Zahlungssystems, falls anwendbar.
5. Höhe der Partnerbelohnung
5.1. Das Unternehmen zahlt dem Verweisungspartner eine Belohnung, die in Anhang 1 angegeben ist, in folgenden Beträgen:
5.1.1. Eine einmalige Zahlung von 25 US-Dollar nach der ersten Zahlung für den Dienst von Verweisen, die auf der ersten Ebene “Eisen” angezogen wurden.
5.1.2. Eine einmalige Zahlung von 35 US-Dollar nach der ersten Zahlung für den Dienst auf der zweiten Ebene “Bronze”, zu der der Verweisungspartner wechseln wird, nachdem er 5 Verweise angezogen hat, die eine Mindestzahlung von 1 Monat für die Nutzung der Dienstleistung geleistet haben.
6. Haftungsbeschränkung
6.1. Die Parteien sind für die Nichterfüllung oder unsachgemäße Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus der Vereinbarung verantwortlich.
6.2. Das Unternehmen haftet nicht für technische Mängel, Ausfälle, technische Merkmale und Änderungen in Algorithmen sowie für Handlungen, Entscheidungen von Eigentümern oder Administratoren von Suchmaschinen, Programmen und Systemen, Diensten, Internetnetzwerkdiensten sowie für das Internetnetz selbst und Telekommunikationssysteme, Kommunikationssysteme, die vom Verweisungspartner zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung verwendet werden können, sowie für alle Verstöße gegen solche Verpflichtungen, die aufgrund der oben genannten Umstände entstanden sind.
6.3. Der Verweisungspartner ist dem Unternehmen gegenüber voll verantwortlich für jede Verletzung der Bedingungen der Vereinbarung.
6.4. Die materielle Haftung des Unternehmens ist auf die Erstattung tatsächlicher Schäden beschränkt, die vom Verweisungspartner dokumentiert werden müssen.
7. Dauer der Vereinbarung
7.1. Diese Verweisvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Verweisungspartner kann die Vereinbarung durch das Senden einer E‑Mail an den Supportdienst des Unternehmens kündigen.
7.2. Falls der Verweisungspartner ein ausstehendes Belohnungsguthaben im Konto des Verweisungspartners im Partnerbereich hat, wird dieses von dem Unternehmen gemäß der von den Parteien durch E‑Mail-Korrespondenz vereinbarten Art und Weise gezahlt.
7.3. Alle Vorgänge, die zum Zeitpunkt der Beendigung der Vereinbarung durchgeführt werden, werden auf übliche Weise bearbeitet.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieser Vereinbarung jederzeit zu ändern, sofern diese Änderungen die grundlegenden Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht betreffen. Benachrichtigungen über Änderungen werden 3 (drei) Tage vor dem Inkrafttreten der Änderungen per E‑Mail versendet.
8.2. Wenn der Verweisungspartner innerhalb von 3 (drei) Tagen nach Erhalt der Änderungen an seiner E‑Mail-Adresse keinen schriftlichen Widerspruch gegen die Änderungen erhebt, werden die Änderungen für ihn wirksam.
8.3. Wenn der Verweisungspartner den Änderungen widerspricht, wird die Verweisvereinbarung als von dem Zeitpunkt an beendet angesehen, an dem das Unternehmen den entsprechenden schriftlichen Widerspruch erhält.
8.4. Falls zwischen den Parteien Streitigkeiten und/oder Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Vereinbarung auftreten, die nicht durch Verhandlungen gelöst werden können, unterliegen solche Streitigkeiten der beschleunigten Schiedsgerichtsbarkeit gemäß den Schiedsgericht Regeln für eine endgültige Entscheidung.
8.5. Die Anerkennung eines Teils der Vereinbarung (Bestimmung, Bedingung, Abschnitt usw.) als ungültig, gemäß einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung oder den Anforderungen des Gesetzes, berührt nicht die anderen Teile der Vereinbarung sowie die Vereinbarung als Ganzes, und die rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien, die durch den solchen anerkannten ungültigen Teil dieser Vereinbarung geregelt wurden, müssen durch einen anderen, in Inhalt und Zweck am nächsten liegenden Teil ersetzt werden.
8.6. Diese Verweisvereinbarung kann von dem Unternehmen einseitig im Falle einer Verletzung der in dieser Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen durch den Verweisungspartner gekündigt werden. Die Verweisvereinbarung wird unter den in diesem Absatz angegebenen Umständen 24 Stunden nach dem Zeitpunkt als beendet angesehen, an dem eine E‑Mail-Benachrichtigung über die Beendigung an die E‑Mail-Adresse des Verweisungspartners gesendet wurde. Der Empfang und das Lesen der Beendigung benachrichtigung durch den Verweisungspartner ist in diesem Fall unerheblich.
8.7. Diese Verweisvereinbarung kann von dem Unternehmen einseitig ohne vorherige Zustimmung des Verweisungspartners widerrufen werden. In diesem Fall informiert das Unternehmen den Verweisungspartner per E‑Mail über die Beendigung
der Vereinbarung und der Zusammenarbeit insgesamt und zahlt dem Verweisungspartner die verbleibende unbezahlte Belohnung, falls vorhanden, die im Konto des Verweisungspartners im Partnerbereich dargestellt wird.
Anhang Nr. 1
Stufen des Verweisprogramms
Das Unternehmen bietet den Verweisungspartnern mehrere Stufen an. Der Übergang zu einer höheren Stufe erfolgt nach Erreichen der erforderlichen Anzahl an Vereinbarungen.
Partnerstufe | Verweis (Verweisprogramm) | |
Abzeichen | Eisen | Bronze |
Anwendung | Nicht erforderlich | - |
Vertrag # | - | 5 Verträge |
Entschädigung pro Vertrag | $25 einmal | $35 einmal |
Bonus bei der ersten Zahlung | $25* | $25* |
Demo-Konto | Nicht bereitgestellt | Nicht bereitgestellt |
Abrechnung | durch Worksection | durch Worksection |
* — erhält einen Verweis auf sein Konto nach vollständiger Zahlung von mindestens einem Monat.
Die erhöhte Vergütung beginnt ab dem sechsten verwiesenen Kunden zu fließen und gilt für alle nachfolgenden Kunden, die vom Verweisungspartner geworben wurden.