WORKSECTION

Cookie Policy

1. Ein­leitung

Worksection.com ver­wen­det bes­timmte Tech­nolo­gien zur Überwachung und Nachver­fol­gung, wie Cook­ies, Bea­cons, Pix­el, Tags und Skripte (zusam­men Cook­ies”). Diese Tech­nolo­gien dienen dazu, unsere Web­site und unsere Ser­vices bere­itzustellen, zu warten und zu verbessern, unser Ange­bot und unsere Mar­ketingak­tiv­itäten zu opti­mieren und unseren Besuch­ern, Kun­den und Nutzern (“Sie”) eine bessere Erfahrung zu bieten. Dazu gehören beispiel­sweise die Sicherung unser­er Ser­vices, die Iden­ti­fizierung tech­nis­ch­er Prob­leme und die Überwachung sowie Verbesserung der Gesamtleis­tung unser­er Services.

Auf dieser Seite find­en Sie Infor­ma­tio­nen darüber, was Cook­ies sind, welche Arten von Cook­ies auf unseren Web­seit­en ver­wen­det wer­den, wie Sie Cook­ies in Ihrem Brows­er deak­tivieren kön­nen und weit­er­führende Links zu diesem The­ma. Falls Sie die gewün­scht­en Infor­ma­tio­nen nicht find­en oder weit­ere Fra­gen zur Nutzung von Cook­ies auf unser­er Web­site haben, kon­tak­tieren Sie uns bitte unter [email protected].

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zu unseren all­ge­meinen Daten­schutzprak­tiken find­en Sie in unser­er Daten­schutzerk­lärung(#).

2. Was sind Cookies?

Ein Cook­ie ist eine kleine Text­datei, die eine Web­site auf Ihrem Com­put­er, Smart­phone oder einem anderen Gerät spe­ichert, wenn Sie sie besuchen. Cook­ies helfen dabei, Ihr Gerät entwed­er während Ihres Besuchs (“Sitzungscook­ie”) oder bei wieder­holten Besuchen (“per­ma­nentes Cook­ie”) zu erken­nen. Sie ermöglichen den Zugriff auf bes­timmte Funk­tio­nen der Web­site oder spe­ich­ern Ihr Nutzungsverhalten.

Es gibt auch ähn­liche Tech­nolo­gien wie Pix­el-Tags, Web Stor­age und andere Track­ing-Mech­a­nis­men, die ähn­lich wie Cook­ies funk­tion­ieren. In dieser Richtlin­ie bezieht sich der Begriff Cook­ies” auf alle diese Technologien.

Haupt­säch­lich gibt es zwei Arten von Cookies:
- **Sitzungscook­ies**: Diese wer­den gelöscht, sobald Sie Ihren Brows­er schließen.
- **Per­ma­nente Cook­ies**: Diese verbleiben auf Ihrem Gerät, bis sie ablaufen oder gelöscht werden.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zu Cook­ies find­en Sie unter www.allaboutcookies.org(https://www.allaboutcookies.org).

3. Welche Cook­ies ver­wen­den wir?

Work­sec­tion set­zt die fol­gen­den Cook­ies auf dieser Web­site ein:

(a) Notwendi­ge Cookies
Diese Cook­ies sind erforder­lich, damit Work­sec­tion die von Ihnen ange­forderten Ser­vices bere­it­stellen kann. Beispiel­sweise ermöglichen sie es uns, Sie zu erken­nen und Ihnen den Ser­vice entsprechend bere­itzustellen. Diese Cook­ies kön­nen sowohl Sitzungs- als auch per­ma­nente Cook­ies sein.

(b) Analyse-Cook­ies
Diese Cook­ies helfen uns zu ver­ste­hen, wie unsere Ser­vices genutzt wer­den, wie Nutzer auf die Web­site zugreifen und wie deren Leis­tung ist. Dadurch kön­nen wir unsere Ser­vices weit­er­en­twick­eln und geziel­ter ver­mark­ten. Diese Cook­ies sind sowohl per­sis­tent als auch sitzungsbasiert.

© Funk­tionale Cookies
Diese Cook­ies spe­ich­ern Ihre Ein­stel­lun­gen und Vor­lieben, um Ihnen bei der erneuten Nutzung unseres Ser­vices ein per­son­al­isiertes Erleb­nis zu bieten. Dazu gehört beispiel­sweise die Spe­icherung Ihres Benutzer­na­mens oder indi­vidu­eller Anpas­sun­gen. Diese Cook­ies kön­nen sowohl Sitzungs- als auch per­ma­nente Cook­ies sein.

4. Google-Cook­ies

Wir nutzen Google Ana­lyt­ics zur Analyse der Nutzung unser­er Web­site. Google Ana­lyt­ics erzeugt mit­tels Cook­ies sta­tis­tis­che Infor­ma­tio­nen über die Web­sitenutzung. Die erfassten Dat­en helfen uns, Berichte zur Nutzung der Web­site zu erstellen und unsere Ange­bote zu verbessern. Google spe­ichert und ver­ar­beit­et diese Informationen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zu den Daten­schutzrichtlin­ien von Google sowie Opt-out-Möglichkeit­en find­en Sie unter: [https://policies.google.com/](https://policies.google.com/).

5. Cook­ies in E‑Mail-Kom­mu­nika­tion

Work­sec­tion ver­wen­det Cook­ies auch in E‑Mail-Kom­mu­nika­tio­nen, um die E‑Mails zu per­son­al­isieren, nachzu­ver­fol­gen, ob sie geöffnet wur­den, und zu analysieren, ob enthal­tene Links angek­lickt wur­den. Dies hil­ft uns, unsere E‑Mails und unsere Web­site weit­er zu optimieren.

6. Ver­wal­tung und Deak­tivierung von Cookies

Die meis­ten Web­brows­er erlauben es Ihnen, Ihre Cook­ie-Ein­stel­lun­gen zu ver­wal­ten. Sie kön­nen Cook­ies ablehnen oder bere­its gespe­icherte Cook­ies löschen. Die entsprechen­den Ein­stel­lun­gen find­en Sie in den Optio­nen oder Ein­stel­lun­gen Ihres Browsers.

Bitte beacht­en Sie: Wenn Sie Cook­ies block­ieren, kann dies die Funk­tion­al­ität unser­er Ser­vices beeinträchtigen.

Falls Sie mit unser­er Nutzung von Cook­ies nicht ein­ver­standen sind, soll­ten Sie entwed­er Ihren Brows­er so ein­stellen, dass Cook­ies abgelehnt oder gelöscht wer­den, oder unsere Web­site nicht weit­er nutzen.

Bei Fra­gen oder Anmerkun­gen zur Nutzung von Cook­ies durch Work­sec­tion oder wenn Sie genauere Infor­ma­tio­nen darüber wün­schen, welche Cook­ies wir und unsere Part­ner ein­set­zen, kon­tak­tieren Sie uns bitte unter [email protected].

7. Do Not Track”-Signale

Einige Web­brows­er senden soge­nan­nte Do Not Track”-Signale an Web­sites. Auf­grund fehlen­der Stan­dar­d­isierung und unter­schiedlich­er Inter­pre­ta­tio­nen dieser Funk­tion durch ver­schiedene Brows­er reagieren wir derzeit nicht auf Do Not Track”-Signale.

Let­zte Aktu­al­isierung: 11. Juli 2022

Überweisungsvereinbarung

VER­WEISVERE­IN­BARUNG
7. Juni 2023 

Diese Ver­weisvere­in­barung wird zwis­chen der LLC WORK­SEC­TION” (43951196) (im Fol­gen­den als Unternehmen” beze­ich­net) und einem Benutzer (ein­er natür­lichen oder juris­tis­chen Per­son oder einem Einzelun­ternehmer oder selb­ständi­gen Per­son (außer staaten­losen Per­so­n­en und Per­so­n­en unter 18 Jahren)) (im Fol­gen­den als Ver­weisungspart­ner” beze­ich­net), gemein­sam als Parteien” und einzeln als Partei” beze­ich­net, getrof­fen, die diese Vere­in­barung für Fol­gen­des einge­gan­gen sind: 

Die Ver­weisvere­in­barung gilt als abgeschlossen, sobald ein Häkchen (“Tick”) im Feld (Check­box): Sie bestäti­gen Ihre Zus­tim­mung zu den Bedin­gun­gen des Work­sec­tion-Ver­weis­pro­gramms” geset­zt wurde und die Schalt­fläche Beitreten” angek­lickt wurde und ist gültig, bis die Parteien ihre Verpflich­tun­gen voll­ständig erfüllt haben. 

1. Ter­mi­nolo­gie
1.1. Ver­weisungspart­ner” — ein Benutzer, der sich auf der Web­site https://worksection.com reg­istri­ert hat (im Fol­gen­den als Web­site des Unternehmens” beze­ich­net), Zugang zum Part­ner­bere­ich erhal­ten hat, die Absicht geäußert hat, Teil­nehmer am Ver­weis­pro­gramm zu wer­den, die Vere­in­barung abgeschlossen hat und einen per­sön­lichen Ver­weis­link erhal­ten hat. 

Ein Benutzer, der einen anderen Typ von Part­ner­schaftsvere­in­barung mit dem Unternehmen abgeschlossen hat, hat den Sta­tus eines Inte­gra­tors oder Wiederverkäufers erlangt, kann nicht Ver­weisungspart­ner werden. 

1.2. Ver­weisung” — ist eine juris­tis­che Per­son oder eine natür­liche Per­son, die durch das Fol­gen des Ver­weis­links des Ver­weisungspart­ners, ein Kunde des Unternehmens wird und, basierend auf sep­a­rat­en Vere­in­barun­gen mit dem Unternehmen, die Dien­stleis­tung kauft. 

1.3. Ver­weis­pro­gramm” — ist eine Samm­lung von Soft­ware- und Mar­ket­ingkom­po­nen­ten, mit deren Hil­fe die Erfül­lung der Verpflich­tun­gen des Ver­weisungspart­ners im Rah­men der Vere­in­barung aufgeze­ich­net wird und die weit­ere Zahlung von Entschädi­gun­gen an den Ver­weisungspart­ner erfolgt. 

1.4. Ver­weis­link” — ist ein Link mit ein­er einzi­gar­ti­gen Ken­nung, der dem Ver­weisungspart­ner zugewiesen wird, zur Web­site des Unternehmens führt und durch den die Zuge­hörigkeit des Ver­weisungspart­ners zum Ver­weisungspart­ner ver­fol­gt wird. 

1.5. Part­ner­bere­ich des Ver­weisungspart­ners” — eine sep­a­rate Seite auf der Web­site des Unternehmens, über deren inter­ak­tive Schnittstelle der Ver­weisungspart­ner Infor­ma­tio­nen und Sta­tis­tiken über die Gutschrift und Zahlung von Beloh­nun­gen sowie aktuelle Dat­en zu den Pro­jek­ten von Ver­weisun­gen erhält, die über ihren Ver­weis­link ver­bun­den sind. 

1.6. Dien­stleis­tung” ist ein Soft­ware­pro­dukt namens Work­sec­tion, das als Dienst über das Inter­net ver­füg­bar ist. 

1.7. Zahlung für die Dien­stleis­tung” bezieht sich auf den Abzug eines bes­timmten Betrags vom Kon­to des Ver­weis­es für die Nutzung der funk­tionalen Möglichkeit­en der Dien­stleis­tung. Dien­stleis­tun­gen, die mit der tech­nis­chen Unter­stützung der Dien­stleis­tung ver­bun­den sind, sind nicht von solchen Zahlun­gen betrof­fen und führen nicht zur Gutschrift ein­er Beloh­nung an den Verweisungspartner. 

1.8. Elek­tro­n­is­che Kor­re­spon­denz zwis­chen den Parteien” bezieht sich auf das Versenden von elek­tro­n­is­chen Nachricht­en und/oder Doku­menten (Dateien) in elek­tro­n­is­ch­er Form von ein­er Partei zur anderen Partei in den im Ver­trag vorge­se­henen Fällen, das erfol­gt durch die angegebe­nen E‑Mail-Adressen (E‑Mail) der Parteien und/oder durch die Schnittstelle und funk­tionalen Möglichkeit­en des per­sön­lichen Kon­tos des Verweisungspartners. 

2. Bedin­gun­gen und Konditionen
2.1. Im Rah­men dieses Ver­trags übern­immt der Ver­weisungspart­ner in eigen­em Namen und auf eigene Kosten, jedoch im Inter­esse des Unternehmens, Maß­nah­men zur Auffind­ung und Anwer­bung von Ver­weisen für die weit­ere Zusam­me­nar­beit der Ver­weise mit dem Unternehmen, und das Unternehmen verpflichtet sich, dem Ver­weisungspart­ner eine Beloh­nung in der Höhe und Weise zu zahlen, die in diesem Ver­trag vorge­se­hen ist. 

2.2. Der Ver­weisungspart­ner ist nicht der Eigen­tümer der Dien­stleis­tung, son­dern erfüllt nur eine Ver­mit­tlungs­funk­tion als Agent zwis­chen dem Unternehmen und den Verweisen. 

2.3. Der Ver­weisungspart­ner darf Aktiv­itäten durch­führen und sich in den Beziehun­gen zu Drit­ten nur als Ver­weisungspart­ner des Unternehmens darstellen. 

3. Rechte und Pflicht­en der Parteien
3.1. Pflicht­en des Verweisungspartners:
3.1.1. Der Ver­weisungspart­ner verpflichtet sich, die Geset­ze des Lan­des seines Wohn­sitzes und/oder sein­er Reg­istrierung in seinen Geschäft­sak­tiv­itäten zu beachten. 

3.1.2. Im Falle von Ansprüchen Drit­ter gegenüber dem Unternehmen, die mit den Aktiv­itäten des Ver­weisungspart­ners ver­bun­den sind, verpflichtet sich der Ver­weisungspart­ner, die Ansprüche solch­er Per­so­n­en unab­hängig und auf eigene Kosten zu regeln. 

3.1.3. Bei der Fest­stel­lung von Sit­u­a­tio­nen oder Per­so­n­en, die die legit­i­men Rechte des Unternehmens ver­let­zen oder die Aktiv­itäten ent­fal­ten, die darauf abzie­len, die Inter­essen des Unternehmens zu schädi­gen, muss der Ver­weisungspart­ner das Unternehmen informieren und kooperieren, um das Unternehmen zu schützen. 

3.1.4. Ver­weise anwer­ben.
Gle­ichzeit­ig darf der Ver­weisungspart­ner keinen als Ver­weisung anwerben:

- einen Kun­den, der bere­its mit dem Unternehmen zusam­me­nar­beit­et, sowie alle seine aktuellen (aktiv­en) bezahlten Konten;
- einen Kun­den, der bere­its mit dem Unternehmen zusam­me­nar­beit­et und den Sta­tus eines Inte­gra­tors oder Wiederverkäufers erhal­ten hat.

Das Unternehmen hat das Recht, dem Ver­weisungspart­ner die fäl­lige Beloh­nung für die Ver­let­zung dieser Klausel nicht zu zahlen und den Ver­trag ein­seit­ig zu kündi­gen.

3.1.5. Der Ver­weisungspart­ner verpflichtet sich, keine Maß­nah­men zu ergreifen, die den Betrieb des Ver­weis­pro­gramms und die Dien­stleis­tung des Unternehmens bee­in­flussen. Solche Maß­nah­men umfassen Ver­suche, den Betrieb der Serv­er der Dien­stleis­tung des Unternehmens tech­nisch zu bee­in­flussen, Ver­suche, Sicher­heitsmech­a­nis­men zu hack­en, die Ver­wen­dung von Viren, Tro­jan­ern und anderen schädlichen Pro­gram­men für irgendwelche Zwecke, die Anwen­dung von DDoS-Angrif­f­en, Spam usw.

3.1.6. Der Ver­weisungspart­ner ist verpflichtet, ehrlich zu han­deln und auss­chließlich zum Wohle des Unternehmens zu han­deln und unter keinen Umstän­den die ihm von diesem Ver­trag aufer­legten Verpflich­tun­gen zu verletzen. 

3.2. Der Ver­weisungspart­ner hat das Recht:
3.2.1. Nach Ver­weisen zu suchen, poten­zielle Ver­weise über das Tätigkeits­feld des Unternehmens und die von dem Unternehmen ange­botene Dien­stleis­tung zu informieren. 

3.2.2. Ver­weise auf die Web­site des Unternehmens einzuführen, indem sie ihren Ver­weis­link bereitstellen. 

3.2.3. Dazu beitra­gen, das Ver­trauen poten­zieller Kun­den in das Unternehmen und seine Dien­stleis­tung zu erhöhen, indem sie wahrheits­gemäße und voll­ständi­ge Infor­ma­tio­nen über das Unternehmen und die Dien­stleis­tung bereitstellen. 

3.2.4. Eine Beloh­nung vom Unternehmen gemäß den Bedin­gun­gen dieses Ver­trags zu erhalten. 

3.2.5. Der Ver­weisungspart­ner hat weit­ere Rechte, die durch die Bes­tim­mungen dieses Ver­trags und das gel­tende Recht des Lan­des, in dem das Unternehmen reg­istri­ert ist, vorge­se­hen sind. 

3.2.6. Der Ver­weisungspart­ner hat das Recht, nur ein Kon­to (Per­sön­lich­es Kon­to des Ver­weisungspart­ners) auf der Web­site des Unternehmens zu haben. 

3.3. Dem Ver­weisungspart­ner ist es untersagt:
3.3.1. Tätigkeit­en auszuüben, die den Geset­zen des Wohn­sit­z­lan­des und/oder der Reg­istrierung des Ver­weisungspart­ners sowie den Geset­zen des Lan­des, in dem das Unternehmen reg­istri­ert ist, widersprechen. 

3.3.2. Gle­ichzeit­ig Part­ner eines anderen Pro­gramms des Unternehmens zu sein. Das Unternehmen über­prüft den Ver­weisungspart­ner und hat im Falle ein­er Ver­let­zung dieser Bes­tim­mung des Ver­trags das Recht, dem Ver­weisungspart­ner die ihm zuste­hende Beloh­nung nicht zu zahlen sowie den Ver­trag ein­seit­ig zu kündigen. 

3.3.3. Einen Ver­weis­link in bezahlter Wer­bung oder Wer­bung zu ver­wen­den, die den Erhalt ander­er Arten von Beloh­nun­gen bein­hal­tet, ohne vorherige Absprache mit dem Unternehmen.
3.3.4. Schlüs­sel­wörter Work­sec­tion, Ворксекшин und alle ähn­lichen Wortkom­bi­na­tio­nen in kon­textueller und/oder ander­er Wer­bung ohne vorherige Zus­tim­mung des Unternehmens zu verwenden. 

3.3.5. Selb­stver­weisung” — für sein Kon­to (per­sön­lich­es Kon­to) in der Dien­stleis­tung des Unternehmens über seinen eige­nen Ver­weis­link zu zahlen oder mehrere Kon­ten zu erstellen, ein sekundäres Kon­to mit dem Haup­tkon­to zu verbinden, mit dem Hauptziel, Entschädi­gung für Aus­gaben zu erhalten. 

Darunter fällt die Durch­führung von Zahlun­gen für einen Ver­weis­link von ein­er IP-Adresse (unter ein­er IP-Adresse” ver­ste­ht man eine Sit­u­a­tion, in der zwei oder mehr Benutzer jemals den Dienst von ein­er IP-Adresse aus genutzt haben). In diesem Fall wird dem Ver­weisungspart­ner keine Beloh­nung gutgeschrieben. 

3.3.6. Einen Ver­weis­link durch Spam zu verteilen (ein­schließlich des Versendens von Spam-E-Mails, dem Posten von Spam in Foren und Gemein­schaften usw.). 

3.3.7. Einen Ver­weis­link auf Gutschein-Aggre­ga­tor-Web­sites und/oder anderen Dien­sten zu platzieren, deren Haupt­tätigkeit darin beste­ht, den Benutzern Rabat­te, Cash­back oder andere Arten von Boni für Einkäufe zu bieten. 

3.3.8. Unge­naue, vor­ein­genommene oder falsche Infor­ma­tio­nen zu ver­wen­den und bere­itzustellen, die sich auf oder die Dien­stleis­tung des Unternehmens beziehen. Dazu gehören genaue Dat­en über aktuelle Mar­ketingange­bote (Pro­mo­tio­nen). Das Bere­it­stellen falsch­er oder ver­al­teter Infor­ma­tio­nen kann Gründe für die Beendi­gung der Zusam­me­nar­beit mit dem Ver­weisungspart­ner darstellen. 

3.3.9. Maß­nah­men zu ergreifen, die das beste­hende Bild und den Ruf des Unternehmens schädi­gen, das Ver­trauen in den Dienst ver­ringern oder poten­zielle Ver­weise über die Aktiv­itäten des Unternehmens in die Irre führen. 

3.3.10. Maß­nah­men zu ergreifen, die dazu führen kön­nen, dass das Unternehmen Verpflich­tun­gen gegenüber Drit­ten einge­ht, die keine Ver­weise des Unternehmens sind. 

3.3.11. Der Ver­weisungspart­ner hat nicht das Recht, Wer­bung auf Web­sites zu platzieren, die Infor­ma­tio­nen enthal­ten, die gegen die Men­schen­rechte ver­stoßen, Gewalt, Rassendiskri­m­inierung, Dro­gen, Men­schen­han­del fördern oder Mate­ri­alien pornografis­chen Charak­ters enthalten. 

3.4. Das Unternehmen verpflichtet sich:
3.4.1. Die Beloh­nung des Ver­weisungspart­ners gemäß den Bedin­gun­gen dieser Vere­in­barung rechtzeit­ig zu berech­nen und zu zahlen. 

3.4.2. Dem Ver­weisungspart­ner Anleitun­gen und Empfehlun­gen zur Durch­führung der Auf­gaben bere­itzustellen, die Gegen­stand dieser Vere­in­barung sind. 

3.4.3. Andere Verpflich­tun­gen zu erfüllen, die durch diese Vere­in­barung vorge­se­hen sind. 

3.5. Das Unternehmen hat das Recht:
3.5.1. Die Aktiv­itäten des Ver­weisungspart­ners bezüglich der Erfül­lung sein­er Part­ner­schafts­funk­tio­nen, die durch diese Vere­in­barung vorge­se­hen sind, zu überwachen. 

3.5.2. Das Unternehmen hat das Recht, die Vere­in­barung ein­seit­ig zu kündi­gen, wenn der Ver­weisungspart­ner die Bedin­gun­gen dieser Vere­in­barung ver­let­zt oder nicht erfüllt, sowie in den Fällen: 

3.5.2.1. Die Ver­wen­dung von Werbe­meth­o­d­en, die den Ver­weis und/oder Besuch­er dazu zwin­gen, eine Zahlung für den Dienst durch Täuschung, Erpres­sung oder andere Hand­lun­gen, die die Frei­heit der Wahl ver­let­zen, zu leisten; 

3.5.2.2. Hand­lun­gen des Ver­weisungspart­ners, die das Geschäfts­bild und den Ruf des Unternehmens neg­a­tiv beeinträchtigen; 

3.5.3. Im Falle ein­er Ver­let­zung der Bedin­gun­gen dieser Vere­in­barung durch den Ver­weisungspart­ner wird das Kon­to des Ver­weisungspart­ners mit der ange­sam­melten Beloh­nung gesperrt. 

3.5.4. Das Unternehmen hat andere Rechte, die durch die Bes­tim­mungen dieser Vere­in­barung und das aktuelle Recht des Lan­des, in dem das Unternehmen reg­istri­ert ist, vorge­se­hen sind. 

4. Bes­tim­mung der Beloh­nung und Abrechnungen
4.1. Das Unternehmen zahlt dem Ver­weisungspart­ner eine Beloh­nung, deren Höhe in dieser Vere­in­barung fest­gelegt und in Anhang Nr. 1 angegeben ist. 

4.2. Neben der fäl­li­gen Beloh­nung hat der Ver­weisungspart­ner keinen Anspruch auf Erstat­tung von Aus­gaben, die im Zusam­men­hang mit der Nutzung von Drit­tan­bi­e­ter­di­en­sten, ‑pro­gram­men oder ‑dien­sten ent­standen sind, auch nicht, wenn diese Aus­gaben mit den Aktiv­itäten zur Suche und Anwer­bung von Ver­weisen im Rah­men des Ver­weis­pro­gramms zusammenhingen. 

4.3. Der Ver­weisungspart­ner hat Anspruch auf eine Beloh­nung, wenn die fol­gen­den Bedin­gun­gen erfüllt sind: 

4.3.1. Durch die Aktiv­itäten des Ver­weisungspart­ners im Rah­men des Ver­weis­pro­gramms wurde ein Ver­trag zwis­chen dem Unternehmen und dem ver­wiese­nen Ver­weis abgeschlossen. 

4.3.2. Der Ver­weisver­trag wurde voll­ständig bezüglich der finanziellen Transak­tio­nen zwis­chen dem Ver­weis und dem Unternehmen abgerech­net, bestätigt durch die Soft­ware des Unternehmens und Dat­en aus dem Part­ner­bere­ich des Verweisungspartners. 

4.3.3. Der Ver­weisungspart­ner hat die Bedin­gun­gen dieser Vere­in­barung nicht verletzt. 

4.4. Wenn der Ver­weisungspart­ner beab­sichtigt, die Art der Part­ner­schaft in die des Inte­gra­tors zu ändern, muss der Ver­weisungspart­ner darauf verzicht­en, Vergü­tung unter den Bedin­gun­gen des Ver­weis­pro­gramms ab dem Zeit­punkt des Erwerbs des Inte­gra­torsta­tus zu erhalten. 

4.5. Wenn das Unternehmen fest­stellt, dass das­selbe Kon­to sowohl einem Part­ner als auch einem Ver­weisungspart­ner zuge­ord­net ist, wird die Beloh­nung storniert und ist nicht zur Zahlung berechtigt. 

4.6. Die Zahlung der Beloh­nung erfol­gt auf vorherige Anfrage des Ver­weisungspart­ners unter Ver­wen­dung der Funk­tion­al­itäten des Part­ner­bere­ichs des Verweisungspartners. 

4.6.1. Das Ver­fahren und die Zahlungsmeth­ode wer­den von den Parteien durch E‑Mail-Kor­re­spon­denz vere­in­bart. In diesem Zusam­men­hang ver­ste­ht und stimmt der Ver­weisungspart­ner zu, dass, wenn der Gesamt­be­trag der Beloh­nung unter 50 (fün­fzig) US-Dol­lar liegt, die Beloh­nung nicht gezahlt wird und nur bei Erre­ichen des angegebe­nen Betrags oder im Falle ein­er Beendi­gung dieser Vere­in­barung gezahlt wer­den kann. 

4.6.2. Jede Anfrage des Ver­weisungspart­ners wird auf die Ein­hal­tung der Bedin­gun­gen des Ver­weis­pro­gramms über­prüft. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Zahlun­gen an den Ver­weisungspart­ner zu ver­weigern oder zu stornieren, wenn die Bedin­gun­gen des Ver­trages ver­let­zt werden. 

4.7. Die Beloh­nung wird dem Ver­weisungspart­ner inner­halb von 31 Tagen nach der Zahlung des Ver­weis­es, der durch den Ver­weisungspart­ner zur Nutzung der Soft­ware ange­zo­gen wurde, gezahlt. 

4.8. Die Zahlung gilt als erfol­gt, und die Verpflich­tun­gen des Unternehmens zur Zahlung der Beloh­nung des Ver­weisungspart­ners sind erfüllt, sobald die Mit­tel (Betrag der Beloh­nung) vom Kon­to des Unternehmens abge­zo­gen werden. 

4.9. Darüber hin­aus kann der Ver­weisungspart­ner den ange­sam­melten Beloh­nungs­be­trag ver­wen­den, um die Dien­stleis­tung für seine eige­nen Pro­jek­te zu bezahlen, in diesem Fall gewährt das Unternehmen einen Bonus von 20% auf diesen Betrag. 

4.10. Zahlun­gen an Part­ner erfol­gen auss­chließlich über das Pay­pal-Zahlungssys­tem, es sei denn, andere Optio­nen wur­den geson­dert vere­in­bart. Die Kom­mu­nika­tion erfol­gt über die Kon­tak­t­dat­en, die der Ver­weisungspart­ner in seinem Pro­fil im Part­ner­bere­ich angegeben hat. Der Part­ner trägt die alleinige Ver­ant­wor­tung für die Deck­ung der Zahlungs­ge­bühren des Zahlungssys­tems, falls anwendbar. 

5. Höhe der Partnerbelohnung
5.1. Das Unternehmen zahlt dem Ver­weisungspart­ner eine Beloh­nung, die in Anhang 1 angegeben ist, in fol­gen­den Beträgen: 

5.1.1. Eine ein­ma­lige Zahlung von 25 US-Dol­lar nach der ersten Zahlung für den Dienst von Ver­weisen, die auf der ersten Ebene Eisen” ange­zo­gen wurden. 

5.1.2. Eine ein­ma­lige Zahlung von 35 US-Dol­lar nach der ersten Zahlung für den Dienst auf der zweit­en Ebene Bronze”, zu der der Ver­weisungspart­ner wech­seln wird, nach­dem er 5 Ver­weise ange­zo­gen hat, die eine Min­destzahlung von 1 Monat für die Nutzung der Dien­stleis­tung geleis­tet haben. 

6. Haf­tungs­beschränkung
6.1. Die Parteien sind für die Nichter­fül­lung oder unsachgemäße Erfül­lung ihrer Verpflich­tun­gen aus der Vere­in­barung verantwortlich. 

6.2. Das Unternehmen haftet nicht für tech­nis­che Män­gel, Aus­fälle, tech­nis­che Merk­male und Änderun­gen in Algo­rith­men sowie für Hand­lun­gen, Entschei­dun­gen von Eigen­tümern oder Admin­is­tra­toren von Such­maschi­nen, Pro­gram­men und Sys­te­men, Dien­sten, Inter­net­net­zw­erk­di­en­sten sowie für das Inter­net­netz selb­st und Telekom­mu­nika­tion­ssys­teme, Kom­mu­nika­tion­ssys­teme, die vom Ver­weisungspart­ner zur Erfül­lung sein­er Verpflich­tun­gen aus der Vere­in­barung ver­wen­det wer­den kön­nen, sowie für alle Ver­stöße gegen solche Verpflich­tun­gen, die auf­grund der oben genan­nten Umstände ent­standen sind. 

6.3. Der Ver­weisungspart­ner ist dem Unternehmen gegenüber voll ver­ant­wortlich für jede Ver­let­zung der Bedin­gun­gen der Vereinbarung. 

6.4. Die materielle Haf­tung des Unternehmens ist auf die Erstat­tung tat­säch­lich­er Schä­den beschränkt, die vom Ver­weisungspart­ner doku­men­tiert wer­den müssen. 

7. Dauer der Vereinbarung
7.1. Diese Ver­weisvere­in­barung wird auf unbes­timmte Zeit geschlossen. Der Ver­weisungspart­ner kann die Vere­in­barung durch das Senden ein­er E‑Mail an den Sup­port­di­enst des Unternehmens kündigen. 

7.2. Falls der Ver­weisungspart­ner ein ausste­hen­des Beloh­nungsguthaben im Kon­to des Ver­weisungspart­ners im Part­ner­bere­ich hat, wird dieses von dem Unternehmen gemäß der von den Parteien durch E‑Mail-Kor­re­spon­denz vere­in­barten Art und Weise gezahlt. 

7.3. Alle Vorgänge, die zum Zeit­punkt der Beendi­gung der Vere­in­barung durchge­führt wer­den, wer­den auf übliche Weise bearbeitet. 

8. Schluss­bes­tim­mungen
8.1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Bedin­gun­gen dieser Vere­in­barung jed­erzeit zu ändern, sofern diese Änderun­gen die grundle­gen­den Bes­tim­mungen dieser Vere­in­barung nicht betr­e­f­fen. Benachrich­ti­gun­gen über Änderun­gen wer­den 3 (drei) Tage vor dem Inkraft­treten der Änderun­gen per E‑Mail versendet. 

8.2. Wenn der Ver­weisungspart­ner inner­halb von 3 (drei) Tagen nach Erhalt der Änderun­gen an sein­er E‑Mail-Adresse keinen schriftlichen Wider­spruch gegen die Änderun­gen erhebt, wer­den die Änderun­gen für ihn wirksam. 

8.3. Wenn der Ver­weisungspart­ner den Änderun­gen wider­spricht, wird die Ver­weisvere­in­barung als von dem Zeit­punkt an been­det ange­se­hen, an dem das Unternehmen den entsprechen­den schriftlichen Wider­spruch erhält. 

8.4. Falls zwis­chen den Parteien Stre­it­igkeit­en und/oder Mei­n­ungsver­schieden­heit­en im Zusam­men­hang mit der Vere­in­barung auftreten, die nicht durch Ver­hand­lun­gen gelöst wer­den kön­nen, unter­liegen solche Stre­it­igkeit­en der beschle­u­nigten Schieds­gerichts­barkeit gemäß den Schieds­gericht Regeln für eine endgültige Entscheidung. 

8.5. Die Anerken­nung eines Teils der Vere­in­barung (Bes­tim­mung, Bedin­gung, Abschnitt usw.) als ungültig, gemäß ein­er recht­skräfti­gen Gericht­sentschei­dung oder den Anforderun­gen des Geset­zes, berührt nicht die anderen Teile der Vere­in­barung sowie die Vere­in­barung als Ganzes, und die rechtlichen Beziehun­gen zwis­chen den Parteien, die durch den solchen anerkan­nten ungülti­gen Teil dieser Vere­in­barung geregelt wur­den, müssen durch einen anderen, in Inhalt und Zweck am näch­sten liegen­den Teil erset­zt werden. 

8.6. Diese Ver­weisvere­in­barung kann von dem Unternehmen ein­seit­ig im Falle ein­er Ver­let­zung der in dieser Vere­in­barung fest­gelegten Verpflich­tun­gen durch den Ver­weisungspart­ner gekündigt wer­den. Die Ver­weisvere­in­barung wird unter den in diesem Absatz angegebe­nen Umstän­den 24 Stun­den nach dem Zeit­punkt als been­det ange­se­hen, an dem eine E‑Mail-Benachrich­ti­gung über die Beendi­gung an die E‑Mail-Adresse des Ver­weisungspart­ners gesendet wurde. Der Emp­fang und das Lesen der Beendi­gung benachrich­ti­gung durch den Ver­weisungspart­ner ist in diesem Fall unerheblich. 

8.7. Diese Ver­weisvere­in­barung kann von dem Unternehmen ein­seit­ig ohne vorherige Zus­tim­mung des Ver­weisungspart­ners wider­rufen wer­den. In diesem Fall informiert das Unternehmen den Ver­weisungspart­ner per E‑Mail über die Beendigung 

der Vere­in­barung und der Zusam­me­nar­beit ins­ge­samt und zahlt dem Ver­weisungspart­ner die verbleibende unbezahlte Beloh­nung, falls vorhan­den, die im Kon­to des Ver­weisungspart­ners im Part­ner­bere­ich dargestellt wird. 

Anhang Nr. 1
Stufen des Verweisprogramms
Das Unternehmen bietet den Ver­weisungspart­nern mehrere Stufen an. Der Über­gang zu ein­er höheren Stufe erfol­gt nach Erre­ichen der erforder­lichen Anzahl an Vereinbarungen.

Part­ner­stufe

Ver­weis

(Ver­weis­pro­gramm)

Abze­ichen

Eisen

Bronze

Anwen­dung

Nicht erforder­lich

-

Ver­trag #

-

5 Verträge

Entschädi­gung pro Vertrag 

$25 ein­mal

$35 ein­mal

Bonus bei der ersten Zahlung 

$25*

$25*

Demo-Kon­to

Nicht bere­it­gestellt

Nicht bere­it­gestellt

Abrech­nung

durch Work­sec­tion

durch Work­sec­tion

* — erhält einen Ver­weis auf sein Kon­to nach voll­ständi­ger Zahlung von min­destens einem Monat. 

Die erhöhte Vergü­tung begin­nt ab dem sech­sten ver­wiese­nen Kun­den zu fließen und gilt für alle nach­fol­gen­den Kun­den, die vom Ver­weisungspart­ner gewor­ben wurden. 

Partnerschaftsvereinbarung

PART­NER­SCHAFTSVER­TRAG
7. Juni 2023 

Dieser Part­ner­schaftsver­trag wird zwis­chen der LLC WORK­SEC­TION” (43951196) (im Fol­gen­den als die Gesellschaft” beze­ich­net) und dem Nutzer (natür­liche oder juris­tis­che Per­son oder Einzelun­ternehmer oder selb­st­ständig tätige Per­son (außer staaten­losen Per­so­n­en und Per­so­n­en unter 18 Jahren)) (im Fol­gen­den als der Part­ner” beze­ich­net) geschlossen, gemein­sam als die Parteien” und einzeln als eine Partei” beze­ich­net, zu folgendem: 

Ab dem Zeit­punkt der Ein­re­ichung eines Antrags zur Teil­nahme am Part­ner­pro­gramm und dem Ankreuzen der Box: Sie bestäti­gen Ihre Zus­tim­mung zu den Bedin­gun­gen des Part­ner­pro­gramms” und dem Drück­en des Teilnehmen”-Buttons gilt es als angenom­men, dass der Part­ner alle Bedin­gun­gen des Part­ner­schaftsver­trags gele­sen hat und damit ein­ver­standen ist. 

Der Teil­nehmer erken­nt an, dass seine Teil­nahme am Part­ner­pro­gramm der Gesellschaft nur möglich ist, wenn die nach­fol­gend fest­gelegten Bedin­gun­gen und Kon­di­tio­nen erfüllt sind, und erken­nt das Recht der Gesellschaft an, seinen Antrag auf Teil­nahme am Part­ner­pro­gramm nach eigen­em Ermessen abzulehnen oder anzunehmen. 

Durch die Reg­istrierung für das Part­ner­pro­gramm bestäti­gen Sie, dass Sie diesen Ver­trag ver­standen und gele­sen haben und damit ein­ver­standen sind, diesen einzuhal­ten. Um mit der Reg­istrierung für das Part­ner­pro­gramm zu begin­nen, müssen Sie einen Antrag auf Teil­nahme ein­re­ichen, indem Sie das Reg­istrierungs­for­mu­lar über die Web­site der Gesellschaft ausfüllen. 

Die Gesellschaft wird Ihren Antrag prüfen und Sie über die Annahme oder Ablehnung informieren. Wir behal­ten uns das Recht vor, Ihren Antrag allein nach unserem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen. 

Je nach dem Ergeb­nis Ihres Antrags tritt der tat­säch­liche Ver­trag zwis­chen Ihnen und der Gesellschaft in Kraft. Wenn wir Ihren Antrag ablehnen, sind Sie nicht berechtigt, am Part­ner­pro­gramm der Gesellschaft teilzunehmen. 

1. BEDIN­GUN­GEN UND DEFINITIONEN
Um Inkon­sis­ten­zen zu ver­mei­den und eine ein­heitliche Ausle­gung sicherzustellen, haben die Parteien die fol­gen­den Def­i­n­i­tio­nen vereinbart: 

Soft­ware Work­sec­tion” oder Soft­ware - ein Online-Dienst, der auf dem Serv­er der Gesellschaft instal­liert und betrieb­s­bere­it ist, der sich auf der Web­site https://worksection.com/ befind­et und ein Sys­tem zur Ver­wal­tung von Auf­gaben und Pro­jek­ten darstellt, das die Pla­nung und Abrech­nung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Organ­i­sa­tion und deren Opti­mierung ermöglicht. Die Eigen­tum­srechte an der Soft­ware, ein­schließlich als Objekt des geisti­gen Eigen­tums, gehören der Gesellschaft. Die funk­tionalen Möglichkeit­en und Anleitun­gen zur Nutzung der Soft­ware Work­sec­tion” sind auf der Web­site veröffentlicht. 

Web­site oder Web­seite — eine Samm­lung von Dat­en, elek­tro­n­is­chen (dig­i­tal­en) Infor­ma­tio­nen, anderen Objek­ten des Urhe­ber­rechts und (oder) ver­wandten Recht­en usw., die miteinan­der ver­bun­den und inner­halb der Adresse der Web­site https://worksection.com/ (.org, .net, .eu, .ua, .ru) und (oder) dem Account des Eigen­tümers dieser Web­seite struk­turi­ert sind, dessen Zugang über die Inter­ne­tadresse erfol­gt und aus einem Domain­na­men, Verze­ich­nisaufze­ich­nun­gen und (oder) ein­er numerischen Adresse unter dem Inter­net­pro­tokoll besteht. 

Part­ner — eine juris­tis­che Per­son, Unternehmer oder Einzelper­son, die dem Pro­gramm als Part­ner beige­treten ist.

Part­ner­pro­gramm — eine Form der Geschäft­szusam­me­nar­beit zwis­chen der Gesellschaft und dem Partner. 

Antrag — ein Antrag auf Beitritt zum Part­nerver­trag, der vom Part­ner in elek­tro­n­is­ch­er Form auf der Work­sec­tion-Web­site erstellt wird und die Zus­tim­mung des Part­ners zum Gesamtver­trag bestätigt. Part­ner — eine Per­son, die einen Ver­trag mit der Gesellschaft abgeschlossen hat, den Sta­tus eines Part­ners hat und die Bedin­gun­gen des Part­nerver­trags der Gesellschaft voll­ständig akzep­tiert hat (im Fol­gen­den — der Vertrag). 

Nutzungsvere­in­barung — eine Vere­in­barung, die zwis­chen der Gesellschaft und dem Part­ner geschlossen wurde, die die Rechte, Befug­nisse und Ein­schränkun­gen der End­nutzer­nutzung der Soft­ware regelt, deren Bedin­gun­gen vom Nutzer während der Instal­la­tion der Soft­ware bedin­gungs­los akzep­tiert wer­den (Artikel 634 des Bürg­er­lichen Geset­zbuchs der Ukraine (im Fol­gen­den — CCU)). 

End­nutzer — eine juris­tis­che Per­son, Unternehmer oder Einzelper­son, die vom Part­ner zum Zwecke der Nutzung der Soft­ware engagiert wird. 

Ter­ri­to­ri­um — das Gebi­et, in dem der Part­ner das Recht hat, die Soft­ware an End­nutzer zu vertreiben.
Part­ner­bere­ich — eine sep­a­rate Web­seite, auf der der Part­ner die Beloh­nungsakku­mu­la­tio­nen für die gewonnenen End­nutzer ver­fol­gen kann. 

2. GEGEN­STAND DES VERTRAGES
2.1. Der Ver­trag regelt die rechtlichen Beziehun­gen, die zwis­chen der Gesellschaft und dem Part­ner im Zusam­men­hang mit der Liefer­ung von Soft­ware an den End­nutzer entste­hen, indem ihnen Zugang zu dem Online­di­enst unter den Bedin­gun­gen ein­er nicht-exk­lu­siv­en Lizenz zur Nutzung der Soft­ware Work­sec­tion” mit Unter­stützung des Part­ners gewährt wird. Die nicht-exk­lu­sive Lizenz schließt nicht die Möglichkeit aus, dass die Gesellschaft das Objekt der Rechte am geisti­gen Eigen­tum im Rah­men dieses Ver­trages nutzt und Lizen­zen an andere Per­so­n­en zur Nutzung dieses Objek­ts im angegebe­nen Bere­ich erteilt; 

2.2. Der Part­ner verpflichtet sich, der Gesellschaft Dien­stleis­tun­gen zur Suche, Gewin­nung und Beratung neuer Kun­den für die Nutzung der Soft­ware zu erbrin­gen, und die Gesellschaft verpflichtet sich, die bere­it­gestell­ten Dien­stleis­tun­gen gemäß den in Anlage Nr. 1 dieses Ver­trages fest­gelegten Bedin­gun­gen zu akzep­tieren und zu bezahlen; 

2.3. Das vom Part­ner abgedeck­te Gebi­et ist im Antrag auf Beitritt zum Part­ner­schaftsver­trag angegeben. 

3. VER­FAHREN ZUM ABSCHLUSS DES VERTRAGES
3.1. Der Part­ner sendet einen Antrag (füllt ein For­mu­lar auf der Web­site der Gesellschaft aus) in elek­tro­n­is­ch­er Form, und nach deren Genehmi­gung durch die Gesellschaft tritt dieser Ver­trag in Kraft. 

3.2. Der Ver­trag wird in Form des Beitritts des Part­ners zum Ver­trag als Ganzes gemäß dem CCU abgeschlossen. 

3.3. Die Gesellschaft hat das Recht, nach eigen­em Ermessen die Bestä­ti­gung und den Abschluss des Ver­trages ohne Angabe von Grün­den abzulehnen. Wenn die Gesellschaft den Antrag des Part­ners inner­halb des angegebe­nen Zeitraums nicht genehmigt, gilt dies als Ablehnung des Vertragsabschlusses. 

3.4. Die Parteien haben sich darauf geeinigt, den Ver­trag unter Ver­wen­dung von Infor­ma­tions- und Telekom­mu­nika­tion­ssys­te­men abzuschließen. Der Ver­trag gilt als abgeschlossen und für die Parteien verbindlich ab dem Datum der Genehmi­gung des entsprechen­den Antrags des Partners. 

3.5. Eine natür­liche oder juris­tis­che Per­son oder ein Einzelun­ternehmer oder eine selb­st­ständig tätige Per­son, die sich im Sys­tem über den Empfehlungslink des Part­ners reg­istri­ert hat oder die ID des Part­ners angegeben hat, gilt als ein vom Part­ner gewonnen­er Endnutzer. 

4. ARTEN DES PART­NER­STA­TUS IM PARTNERPROGRAMM
4.1. Die Liste der Part­ner­stufen, Zahlun­gen dafür und die Bedin­gun­gen für deren Erlan­gung sind in Anlage Nr. 1 beschrieben. 

5. VERGÜ­TUNG UND ZAHLUNGSVERFAHREN
5.1. Für die Erbringung von Dien­stleis­tun­gen durch den Part­ner, vor­be­haltlich der Ein­hal­tung der Bes­tim­mungen dieses Ver­trages, zahlt die Gesellschaft dem Part­ner eine Vergü­tung. Das Ver­fahren und die Höhe der Vergü­tung sind in Anlage Nr. 1 spezifiziert; 

5.2. Die Vergü­tung des Part­ners wird abhängig vom Vol­u­men der von den End­nutzern eingezahlten Gelder berech­net und in dem per­sön­lichen Kon­to des Part­ners angezeigt; 

5.3. Die Vergü­tung des Part­ners wird 31 Tage nach Zahlung durch den End­nutzer, der durch den Part­ner zur Nutzung der Soft­ware gewon­nen wurde, gezahlt; 

5.4. Sofern nicht anders vorge­se­hen, trägt jede Partei unab­hängig alle Aus­gaben und Kosten, die im Zusam­men­hang mit der Erfül­lung ihrer Verpflich­tun­gen entstehen; 

5.5. Eine Vergü­tung wird nicht für Kun­den gezahlt, die sich nach dem Datum der Beendi­gung des Ver­trages reg­istri­eren. Wir behal­ten uns das Recht vor, Ihre endgültige Zahlung um bis zu 60 Tage zu verzögern, um eine genaue Berech­nung der Pro­vi­sio­nen vorzunehmen; 

5.6. Der Min­dest­be­trag an Mit­teln, die ein Part­ner zur Zahlung abheben kann, entspricht 50 US-Dollar; 

5.7. Der Part­ner akzep­tiert und erk­lärt sich damit ein­ver­standen, dass für die Zwecke des Ver­trages, ins­beson­dere zur Bes­tim­mung der Liste der durch den Part­ner gewonnenen Kun­den sowie zur Bes­tim­mung der Höhe der Vergü­tung des Part­ners, nur die von der Gesellschaft in dem per­sön­lichen Kon­to des Part­ners präsen­tierten Sta­tis­tiken ver­wen­det werden. 

5.8. Zahlun­gen an Part­ner erfol­gen auss­chließlich über das Zahlungssys­tem Pay­pal, sofern nicht sep­a­rat andere Optio­nen vere­in­bart wur­den. Die Kom­mu­nika­tion erfol­gt über die Kon­tak­t­dat­en, die der Empfehlungs-Part­ner in seinem Pro­fil im Part­ner­bere­ich angegeben hat. Der Part­ner ist allein ver­ant­wortlich für die Deck­ung der Pro­vi­sion des Zahlungssys­tems, sofern zutreffend. 

5.9. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Höhe Ihrer Pro­vi­sion­szahlun­gen im Falle von Betrugsent­deck­un­gen, Zahlungsrück­gaben, automa­tis­chen Klicks oder automa­tis­chen Reg­istrierun­gen während der Reg­istrierung oder Zahlung zu ändern. 

5.10. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Höhe von Pro­vi­sion­szahlun­gen durch Änderung des Part­nerver­trags zu ändern und die Part­ner per E‑Mail zu benachrichti­gen. Jegliche Änderun­gen an den Zahlun­gen treten sofort mit Bekan­nt­gabe auf der Web­site der Gesellschaft in Kraft. 

6. RECHTE UND VERPFLICH­TUN­GEN DER PARTEIEN
Der Part­ner hat das Recht auf:
6.1. Die Suche und Beratung poten­zieller End­nutzer im definierten Gebi­et zu organ­isieren. Werbe­maß­nah­men zur Gewin­nung von End­kun­den dür­fen nach Absprache mit der Gesellschaft durchge­führt werden; 

6.2. Die Han­del­sna­men und Marken der Gesellschaft auss­chließlich zum Zweck der Gewin­nung poten­zieller Kun­den für die Aktiv­itäten des Part­ners und der Gesellschaft zu nutzen; 

6.3. Eine Beloh­nung gemäß den Bes­tim­mungen des Ver­trages zu erhalten; 

6.4. Die Parteien verpflicht­en sich, die Ver­traulichkeit von Infor­ma­tio­nen und allen Infor­ma­tio­nen, die im Zusam­men­hang mit dem Ver­trag erhal­ten wer­den, während der Laufzeit des Ver­trages und für 3 (drei) Jahre nach dessen Beendi­gung zu gewährleisten; 

6.5. Den Ver­trag zu been­den und die Beziehun­gen zur Gesellschaft gemäß den Bes­tim­mungen des Ver­trages zu been­den. Die Gesellschaft kann den Part­nerver­trag ein­seit­ig wider­rufen, ohne im Voraus mit dem Part­ner zu vere­in­baren. In diesem Fall benachrichtigt die Gesellschaft den Part­ner per E‑Mail über die Beendi­gung des Ver­trages und der Gesamtzusam­me­nar­beit und zahlt dem Part­ner die verbleibende unbezahlte Beloh­nung, falls vorhan­den und in dem Kon­to des jew­eili­gen Part­ners im Part­nerkon­to widerspiegelt. 

Der Part­ner ist verpflichtet:
6.6. Die Dien­stleis­tun­gen zur Suche, Gewin­nung und Bindung von Kun­den für die Gesellschaft ord­nungs­gemäß zu erbrin­gen.
6.7. Alle Infor­ma­tio­nen, die über das Soft­ware­pro­dukt und die Gesellschaft veröf­fentlicht wer­den, mit der Gesellschaft abzustimmen. 

6.8. Das geistige Eigen­tum der Gesellschaft nicht ohne entsprechende Genehmi­gung zu nutzen und keine Bedin­gun­gen zu schaf­fen oder die Ver­let­zung ihrer Rechte am geisti­gen Eigen­tum zu erleichtern. 

6.9. Der Gesellschaft aktuelle und ord­nungs­gemäß beglaubigte Kopi­en von Doku­menten zur Ver­fü­gung zu stellen, die den Sta­tus des Geschäft­sub­jek­ts bestäti­gen und den Steuer­sta­tus bes­tim­men, wie erforderlich. 

6.10. Wer­bun­gen nicht ohne die Zus­tim­mung der Gesellschaft an Dritte, Sub­un­ternehmer oder Agen­ten weit­erzugeben. Um eine Genehmi­gung zu erhal­ten, muss die Gesellschaft die dritte Partei klar iden­ti­fizieren (ein­schließlich des Namens der Gesellschaft, der physischen 

Adresse und Web­site-Adresse). Eine solche Genehmi­gung liegt im alleini­gen Ermessen der Gesellschaft, und die Genehmi­gung kann dem Part­ner jed­erzeit aus beliebigem Grund oder ohne Grund ver­weigert werden. 

Die Gesellschaft hat das Recht zu:
6.11. Die vom Part­ner durchge­führten Maß­nah­men zur Suche und Gewin­nung von End­kun­den zu kon­trol­lieren; 6.12. Die Genauigkeit der Infor­ma­tio­nen über die durch den Part­ner gewonnenen Kun­den zu überprüfen; 

6.13. Von dem Part­ner Infor­ma­tio­nen und Doku­mente anzu­fordern, die seinen Sta­tus als Geschäft­sein­heit und seinen Steuer­sta­tus bestätigen; 

6.14. Den Ver­trag mit dem Part­ner im Falle eines Ver­stoßes gegen die Bedin­gun­gen des Ver­trages bis zur Behe­bung auszusetzen; 

6.15. Den Ver­trag ein­seit­ig gemäß den Bedin­gun­gen dieses Ver­trages zu kündigen. 

6.16. Änderun­gen am Ver­trag und seinen Anhän­gen vorzunehmen, indem der Part­ner 14 (vierzehn) Tage im Voraus per E‑Mail an die in Anlage Nr. 1 zu diesem Ver­trag angegebene E‑Mail-Adresse benachrichtigt wird. Wenn der Part­ner inner­halb dieses Zeitraums keine Kom­mentare abgibt, gilt dies als Zus­tim­mung des Part­ners zu allen genan­nten Änderungen. 

Die Gesellschaft ist verpflichtet:
6.17. Aufze­ich­nun­gen über Infor­ma­tio­nen zu führen, die erforder­lich sind, um die Liste der durch den Part­ner gewonnenen End­nutzer, die Höhe der dem Part­ner zu zahlen­den Vergü­tung zu bes­tim­men und dem Part­ner über sein Kon­to Zugang zu diesen Infor­ma­tio­nen zu gewähren; 

6.18. Die von dem Part­ner erbracht­en Dien­stleis­tun­gen ord­nungs­gemäß und rechtzeit­ig gemäß den im Abschnitt 6 dieses Ver­trages fest­gelegten Bedin­gun­gen zu bezahlen; 

6.19. Den Part­ner zu benachrichti­gen und dem Part­ner keine Vergü­tung zu zahlen, wenn der Part­ner einen neuen End­nutzer gewin­nt, der bere­its in der Daten­bank der Gesellschaft enthal­ten ist. 

7. VER­TRAULICHKEIT
7.1. Alle Infor­ma­tio­nen, die sich auf diesen Ver­trag beziehen, alle Infor­ma­tio­nen, die von den Parteien einan­der über­mit­telt wer­den, oder Infor­ma­tio­nen, die der Partei auf­grund des Ver­trages zugänglich wer­den, gel­ten als Geschäfts­ge­heimnisse und sind ver­traulich, mit Aus­nahme von Infor­ma­tio­nen, die als nicht ver­traulich angegeben sind. 

7.2. Die Parteien verpflicht­en sich, keine ver­traulichen Infor­ma­tio­nen, die sich auf den Ver­trag beziehen, offenzulegen. 

7.3. Die Parteien verpflicht­en sich, keine Infor­ma­tio­nen, die sie im Rah­men des Ver­trages erhal­ten haben, zu ver­wen­den, um der Gesellschaft Schaden zuzufü­gen und/oder einen Vorteil zu erlangen. 

7.4. Die Parteien haften für Schä­den, die aus der Offen­le­gung von Infor­ma­tio­nen gemäß dem gel­tenden Recht der Ukraine resultieren; 

7.5. Die Parteien verpflicht­en sich, ver­trauliche Infor­ma­tio­nen nicht an Dritte weit­erzugeben, nicht zu veröf­fentlichen oder solche Infor­ma­tio­nen ander­weit­ig ohne die vorherige schriftliche Zus­tim­mung der anderen Partei offen­zule­gen sowie alle möglichen Maß­nah­men zu ergreifen, um die erhal­te­nen Infor­ma­tio­nen vor Offen­le­gung zu schützen. 

8. HAF­TUNGSAUSS­CHLUSS ZUM SCHUTZ PER­SO­N­EN­BE­ZO­GEN­ER DATEN
8.1. In Übere­in­stim­mung mit den Anforderun­gen des Geset­zes der Ukraine Über den Schutz per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en” garantiert jede der Parteien dieses Ver­trages, dass beim Über­tra­gen per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en ihrer Vertreter und/oder Mitar­beit­er, im Fol­gen­den als PD-Sub­jek­te beze­ich­net, an die andere Partei im Rah­men der Zusam­me­nar­beit, die jew­eilige Partei eine ein­deutige und bedin­gungslose Ein­willi­gung zur Ver­ar­beitung und Über­tra­gung der über­mit­tel­ten per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en von den ver­ant­wortlichen PD-Sub­jek­ten für einen unbe­gren­zten Zeitraum erhal­ten hat; 

8.2. Im Falle eines Ver­stoßes gegen die Anforderun­gen des Geset­zes über den Schutz per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en durch eine der Parteien haftet die andere Partei nicht für diesen Ver­stoß. Die schuldige Partei verpflichtet sich, der anderen Partei alle direk­ten Schä­den zu erset­zen, die aus den Hand­lun­gen (oder Unter­las­sun­gen) der schuldigen Partei resul­tieren. Solche Schä­den umfassen Gelder­strafen, finanzielle und son­stige Sank­tio­nen, andere Geld­forderun­gen, die gerecht­fer­tigt sind und gegen die Partei wegen eines Ver­stoßes gegen die Bedin­gun­gen dieses Ver­trages und die Anforderun­gen des gel­tenden Geset­zes der Ukraine erhoben wur­den, die auf­grund der Hand­lun­gen (oder Unter­las­sun­gen) der schuldigen Partei ent­standen sind. 

9. VER­FAHREN FÜR ÄNDERUN­GEN UND BEENDIGUNG
9.1. Der Ver­trag kann auf Ini­tia­tive ein­er Partei durch Zusendung ein­er schriftlichen Mit­teilung an die andere Partei spätestens 31 (ein­und­dreißig) Tage vor dem voraus­sichtlichen Beendi­gungs­da­tum gekündigt werden. 

9.2. Die Gesellschaft hat das Recht, den Ver­trag ein­seit­ig zu kündi­gen, indem sie dem Käufer eine entsprechende schriftliche Mit­teilung mit ein­er Frist von zehn Tagen zusendet und das Datum der Beendi­gung des Ver­trages angibt. 

9.3. Das Ablaufen des Ver­trags und/oder dessen Beendi­gung hat keinen Ein­fluss auf die Beendi­gung von Lizen­zverträ­gen mit den End­nutzern, die während sein­er Laufzeit abgeschlossen wurden. 

9.4. Die Beendi­gung der Laufzeit des Ver­trages aus irgen­deinem Grund ent­bindet die Parteien nicht von der Ver­ant­wor­tung für Ver­stöße gegen die Bedin­gun­gen des Ver­trages, die während sein­er Laufzeit ent­standen sind. 

10. HÖHERE GEWALT
10.1. Im Falle höher­er Gewalt, wie einen Aus­nah­mezu­s­tand, Krieg, Block­ade, Feuer, Über­schwem­mung, Erd­beben, Naturkatas­tro­phen, Geset­ze und andere Ver­wal­tungsak­te der leg­isla­tiv­en und exeku­tiv­en Behör­den, wer­den die Fris­ten für die Erfül­lung von Verpflich­tun­gen entsprechend für den Zeitraum, in dem solche Umstände und/oder deren Fol­gen in Kraft sind, verschoben. 

10.2. Die Partei, für die es unmöglich gewor­den ist, ihre Verpflich­tun­gen zu erfüllen, hat die andere Partei über den Beginn und das Ende der Umstände höher­er Gewalt zu informieren, indem sie ein Zer­ti­fikat der zuständi­gen staatlichen Behörde vorlegt. 

10.3. Wenn die Umstände höher­er Gewalt länger als drei Monate andauern, hat jede Partei das Recht, die weit­ere Erfül­lung ihrer Verpflich­tun­gen, auf die sich die Umstände höher­er Gewalt beziehen, durch einen zusät­zlichen Ver­trag zu diesem Ver­trag oder ein anderes Doku­ment, das in den Gel­tungs­bere­ich des Ver­trages fällt, zu ver­weigern. In diesem Fall hat keine der Parteien das Recht, der anderen Partei für mögliche Schä­den eine Entschädi­gung zu leisten. 

11. ABSCHLUSS­BES­TIM­MUNGEN
11.1. Die Parteien erken­nen an, dass Doku­mente, die in elek­tro­n­is­ch­er Form über­tra­gen wer­den (ein­schließlich per E‑Mail und Inter­net) und die erforder­lichen Angaben enthal­ten, die gle­iche rechtliche Kraft haben (d.h. sind gültig) wie Doku­mente in Papier­form, die von den autorisierten in dem Doku­ment angegebe­nen Per­so­n­en unterze­ich­net wur­den und das Siegel der Partei tra­gen, die die Doku­mente unterze­ich­net hat, es sei denn, dies wider­spricht dem gel­tenden Recht, den Geschäft­sprak­tiken und den Bes­tim­mungen des Vertrags. 

11.2. Alle Meth­o­d­en zur Förderung der Pro­duk­te und Dien­stleis­tun­gen des Unternehmens müssen den all­ge­mein anerkan­nten Nor­men entsprechen und legale Meth­o­d­en zur Durch­führung von Geschäften sein und müssen klar alle geset­zlichen Nor­men des Lan­des, in dem der Part­ner tätig ist, ein­hal­ten. Alle Infor­ma­tio­nen auf der Web­site der Gesellschaft sind Eigen­tum der Gesellschaft, und der Part­ner hat kein Recht, Infor­ma­tio­nen von der Web­site der Gesellschaft auf irgen­deine Weise zu erhal­ten – wed­er durch Soft­waremeth­o­d­en noch tech­nis­che Meth­o­d­en – außer dem, was ihm im Rah­men dieses Ver­trages zugänglich ist. 

11.3. Der Part­ner hat nicht das Recht, sich selb­st im Dienst von Work­sec­tion zu reg­istri­eren und auf diese Weise Geld zu ver­di­enen. Die Gesellschaft ver­wen­det ver­schiedene Meth­o­d­en zur Erken­nung solch­er Verstöße. 

11.4. Dieser Ver­trag kann ein­seit­ig von der Gesellschaft geän­dert wer­den, indem die neue Ver­sion im Inter­net auf der Web­site veröf­fentlicht wird, über die die Gesellschaft eine Nachricht an die E‑Mail-Adresse des Part­ners sendet, die in dem Kon­to des Part­ners angegeben ist. 

11.5. In allen Angele­gen­heit­en, die nicht durch den Ver­trag geregelt sind, unter­liegen die Parteien dem gel­tenden Recht der Ukraine. 

11.6. Falls eine Bes­tim­mung des Ver­trages von einem Gericht oder ein­er anderen zuständi­gen Behörde für ungültig oder nicht durch­set­zbar erk­lärt wird, berührt dies nicht die Gültigkeit des Ver­trages ins­ge­samt oder ander­er Bes­tim­mungen des Vertrages. 

11.7. Die Parteien verpflicht­en sich, alle Anstren­gun­gen zu unternehmen, um Stre­it­igkeit­en und Mei­n­ungsver­schieden­heit­en, die aus oder im Zusam­men­hang mit dem Ver­trag entste­hen kön­nen, durch Ver­hand­lun­gen zu lösen. 

11.8. Alle Mit­teilun­gen gemäß dem Ver­trag kön­nen von ein­er Partei an die andere Partei per E‑Mail an die E‑Mail-Adressen gesendet wer­den, die bei der Antrag­stel­lung zur Teil­nahme am Part­ner­pro­gramm angegeben wurden. 

11.9. Alle Ansprüche, Anfra­gen, Fra­gen und andere Kor­re­spon­denz im Zusam­men­hang mit dem Part­ner­pro­gramm soll­ten per E‑Mail an [email protected] gesendet werden 

Anlage Nr. 1
Stufen des Partnerprogramms
Die Gesellschaft bietet ihren Part­nern ver­schiedene Stufen an, die für Unternehmen jed­er Größe und Geschäftsmod­ell geeignet sind. Wir haben drei Hauptpartnerstufen.

Part­ner­stufe

Inte­gra­tor

(Part­ner­pro­gramm)

Abze­ichen

Sil­ber

Gold

Platin

Anträge

Ja

-

-

Verträge #

-

15 Verträge

35 Verträge

Vergü­tung pro Vertrag 

15% für immer* 

25% für immer* 

35% für immer* 

Demokon­to

Ja**

Ja**

Ja**

Abrech­nung

durch Work­sec­tion

durch Work­sec­tion

durch Work­sec­tion

* — Von jed­er Zahlung, solange der Kunde für die Dien­stleis­tun­gen bezahlt. 

** — Ein Demokon­to (5/5/1GB) wird im ersten Jahr kosten­los zur Ver­fü­gung gestellt. Es gibt keine zeitliche Begren­zung, voraus­ge­set­zt, dass min­destens 5 aktive verknüpfte Kon­ten vorhan­den sind. 

Es gibt drei Stufen des Part­ner­pro­gramms für Integratoren: 

Sil­ber­abze­ichen. Die Start­stufe für Inte­gra­toren. 15% von jed­er Zahlung wer­den gezahlt, solange der ver­wiesene Kunde für die Dien­stleis­tung bezahlt. Keine zusät­zlichen Voraus­set­zun­gen und Pläne. 

Gold­abze­ichen. Die näch­ste Stufe für Inte­gra­toren, der Über­gang erfol­gt automa­tisch nach der Gewin­nung von 15 Kun­den, die für die Dien­stleis­tung bezahlt haben. Die Zahlun­gen aus jed­er neuen Kun­den­zahlung steigen auf 25% ohne zeitliche Begrenzung. 

Platin­abze­ichen. Die höch­ste Stufe für Inte­gra­toren, der Über­gang erfol­gt eben­falls automa­tisch nach der Gewin­nung von 35 Kun­den, die für die Dien­stleis­tung bezahlt haben. Die Affil­i­ate-Zahlun­gen betra­gen 35% von jed­er neuen Kun­den­zahlung ohne zeitliche Begrenzung. 

Die erhöhte Vergü­tung wird ab dem sechzehnten/sechsunddreißigsten ver­wiese­nen Kun­den gezahlt und auf alle nach­fol­gen­den Kun­den angewen­det, die vom Inte­gra­tor gewor­ben wur­den. Die erhöhte Beloh­nung gilt nur für neue Kunden. 

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